Diese neue Satzung berücksichtigt insbesondere die BayVGH-Entscheidung zur Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Inzell in Bayern vom 27. Februar 2017, indem sie den Schutz von personenbezogenen Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im gesetzlich festgelegten Umfang gewährt. Sie steht auch nicht im Konflikt mit dem Art. 36 des Bayer. Datenschutzgesetzes, denn Informationsfreiheitssatzungen sind weiterhin auf Grundlage der allgemeinen Satzungsermächtigung der Gemeinde zulässig.
Die Verwaltung verpflichtet sich, alle Informationen von öffentlichem Interesse so weit wie möglich auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Leider hat Gauting andere Empfehlungen des 'Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern' wie Kostenfreiheit und Einführung einer Informationsfreiheitsbeauftragten nicht aufgegriffen.
Die neue Satzung ist seit dem 20. Juli 2017 in Kraft und kann auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.