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Bündnis Informationsfreiheit für Bayern legt überarbeitete Muster-Informationsfreiheitssatzung vor

Es ist geschafft! Die überarbeitete Mustersatzung (Version 6) des Bündnis Informationsfreiheit für Bayern ist heute auf der Internetseite des Bündnisses veröffentlicht worden.
Diese Satzung berücksichtigt insbesondere die BayVGH-Entscheidung zur Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Inzell in Bayern vom 27. Februar 2017, indem sie den Schutz von personenbezogenen Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im gesetzlich festgelegten Umfang gewährt. Sie steht auch nicht im Konflikt mit dem Art. 36 BayDSG, denn Informationsfreiheitssatzungen sind weiterhin auf Grundlage der allgemeinen Satzungsermächtigungen zulässig.

Die Mustersatzung wurde um einen Transparenz-Teil (§3) erweitert. Damit soll erreicht werden, dass die Kommunen so weit wie möglich alle Informationen von öffentlichem Interesse, einschließlich Informationen ihrer Einrichtungen auf ihrer Internetseite von sich aus veröffentlichen.

Wegen der Überarbeitung der Mustersatzung stand das Bündnis in Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern.

Auf der Internetseite des Bündnisses wird die Satzung wahlweise in Versionen für Gemeinden, Landkreise und Bezirke präsentiert.