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Bayern will Transparenz weiter einschränken

Wie aus einer Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/16658 vom 27.4.17) hervorgeht, will die Bayer. Staatsregierung im Rahmen der geplanten Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLkrWG) (Drs. 17/14651) die Pflicht zu Bekanntgabe von Tagesordnungen auf öffentliche Sitzungen der Gemeinden, Landkreise und Bezirke beschränken.

Nach Meinung des Innenministeriums sei zum Schutz des Wohls der Allgemeinheit oder der berechtigten Ansprüche Einzelner die öffentliche Bekanntmachung einer detaillierten Tagesordnung kaum möglich.
Den Gemeinden bleibe es aber unbenommen, Ort und Zeitpunkt der Sitzung gleichwohl öffentlich bekannt zu machen, ebenso eine nur allgemein gehaltene Tagesordnung. Dies trage dem verfassungsrechtlichen Schutz des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen Rechnung.

Das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern fordert die Veröffentlichung der Tagesordnung auch von nicht-öffentlichen Sitzungen und schlägt dies in seiner Mustersatzung vor. Denn eine nicht-öffentliche Sitzung ist kein Hinterzimmer für unbeliebte Themen. Bürger und Öffentlichkeit müssen auch bereits vorab wissen dürfen, welche Themen auf einer nicht-öffentlichen Sitzung behandelt werden. Nur so ist es möglich, über die Politik der Gemeinde aktuell informiert zu sein und sie zu beurteilen.

Die in der genannten Drs. 17/16658 erhobene Forderung des Innenministeriums an die kommunalen Informationsfreiheitssatzungen werden von der neuen Mustersatzung des Bündnis Informationsfreiheit für Bayern von Mai 2017 erfüllt. Dabei geht es um den vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geforderten Schutz der personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im gesetzlich festgelegten Umfang.