Informationsfreiheit in bayerischen Kommunen: Auf dem Weg zu einer Informationsfreiheits-Satzung

Noch kann die bayerische Staatsregierung sich nicht entschließen, ein Informationsfreiheitsgesetz für Bayern einzuführen. Deshalb unser Vorschlag an die Landräte, Bürgermeister, Stadträte oder Gemeinderäte der bayerischen Kommunen(Landkreise zählen wir dazu): Schaffen Sie vor Ort ein gläsernes Landratsamt/Rathaus! Deshalb unser Appell an die Bürgerinnen und Bürger: Machen Sie sich stark für Informationsfreiheit in Ihrer Kommune!

Auch auf kommunaler Ebene gilt: Geheimhaltung schürt Misstrauen, Offenlegung schafft Vertrauen. Mit einer Informationsfreiheits-Satzung kann eine Kommune sich selbst dazu verpflichten, die Verwaltungsvorgänge im Landratsam/Rathaus allgemein zugänglich zu machen. Eine Kommune kann kein Gesetz erlassen, wohl aber kann sie für ihren eigenen Bereich eine Satzung beschließen - eine Informationsfreiheits-Satzung.

Damit werden die Vorgänge in der Verwaltung für jeden Bürger transparent und nachvollziehbar.

Inzwischen sind zahlreiche Kommunen diesem Appell gefolgt und haben eine Informationsfreiheits-Satzung eingeführt..

Als Bürger, Bürgermeister, Kreis-, Stadt- und Gemeinderat können Sie in Ihrer Gemeinde Informationsfreiheit ermöglichen, dazu erläutern wir Ihnen alles um aktiv zu werden.

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