Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben und Bürger die Möglichkeit, Akten aus den Landes- und Kommunalbehörden einzusehen.
Neben dem Bundesgesetz gibt es zur Zeit 14 Landesgesetze.
Nur in Bayern, und Niedersachsen lehnten bisher die Parlamente Akteneinsichtsrecht für ihre Bürger ab.
Aktuelles aus den Bundesländern
- Riesige Hürden auf dem Weg zu Transparenz im Landratsamt Dachau: Abschreckende Gebühren werden nochmals verdoppelt
- Fürth erwägt Abschaffung der Informationsfreiheitssatzung
- Bayerische Maskendeals: Bündnis Informationsfreiheit für Bayern fordert Offenlegung und volle Transparenz
- München soll Transparenzsatzung erhalten
- Bayerische Staatsregierung erhält „Verschlossene Auster“ 2019
- Wahlversprechen wahrmachen – Informationsfreiheitsgesetz in Koalitionsvertrag aufnehmen!
- Halbherzige Informationsfreiheit in Hessen
- Haimhausen hat Informationsfreiheitssatzung
- Stadt Neumarkt i.d.OPf. : Restriktives Bürgerrecht ohne Debatte eingeführt
- Pyrbaum beschließt die 13. Informationsfreiheitssatzung