Informationsfreiheit in den Bundesländern

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben und Bürger die Möglichkeit, Akten aus den Landes- und Kommunalbehörden einzusehen.

Neben dem Bundesgesetz gibt es zur Zeit 14 Landesgesetze.

Nur in Bayern, und Niedersachsen lehnten bisher die Parlamente Akteneinsichtsrecht für ihre Bürger ab.

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