Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben und Bürger die Möglichkeit, Akten aus den Landes- und Kommunalbehörden einzusehen.
Neben dem Bundesgesetz gibt es zur Zeit 12 Landesgesetze in
- Berlin (1999)
- Brandenburg (1998)
- Bremen (2006)
- Hamburg Transparenzgesetz (2012)
- Mecklenburg-Vorpommern (2006)
- Nordrhein-Westfalen (2002)
- Saarland (2006)
- Schleswig-Holstein (2000)
- Thüringen (2007)
- Sachsen-Anhalt (2008)
- Rheinland-Pfalz Landestransparenzgesetz (2015)
- Baden-Württemberg (2015)
In Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen lehnten bisher die Parlamente Akteneinsichtsrecht für ihre Bürger ab.
fragdenstaat.de hat eine interaktive Karte der Bundesländer zu Existenz und Qualität, Gebühren, Bereichsausnahmen und Statistik der Informationsfreiheit der Länder.
Aktuelles aus den Bundesländern
- Bayerische Maskendeals: Bündnis Informationsfreiheit für Bayern fordert Offenlegung und volle Transparenz
- München soll Transparenzsatzung erhalten
- Bayerische Staatsregierung erhält „Verschlossene Auster“ 2019
- Wahlversprechen wahrmachen – Informationsfreiheitsgesetz in Koalitionsvertrag aufnehmen!
- Halbherzige Informationsfreiheit in Hessen
- Haimhausen hat Informationsfreiheitssatzung
- Stadt Neumarkt i.d.OPf. : Restriktives Bürgerrecht ohne Debatte eingeführt
- Pyrbaum beschließt die 13. Informationsfreiheitssatzung
- Lauterhofen: Deutliche Mehrheit für Medienrechte
- Velburg: Mustersatzung rigide durchgezogen