Setzen Sie sich für Ihr Grundrecht auf Information ein.
- Sie wollen ein Bürgerbegehren für Informationsfreiheit in Ihrer Gemeinde starten?
- Sie sind Bürgermeister/in oder Gemeinderat/in und wollen den Bürgern Ihrer Gemeinde Informationsfreiheit ermöglichen?
Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen und Möglichkeiten zur Umsetzung von Informationsfreiheit zusammengestellt.
- Muster Antrag auf Erlass einer Satzung als pdf oder odt
- Nutzen Sie unsere Mustersatzung
- Mit einer bestehenden Satzung können Sie dann rechtssichere Informationsanfragen stellen
Was Bürger, Bürgermeister, Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte tun können
Um das Vertrauen zwischen Bürgern und ihrer Kommunalregierung zu stärken gibt kein besseres Mittel als die Kommunikation und eine transparente Rathauspolitik, Das Amtsgericht Regensburg stellt in diesem Sinne fest:
»Das übertriebene Abschotten der Aufsichtsratstätigkeit kann bei den Bürgern der Kommune zu Mutmaßungen, Verdächtigungen und Argwohn führen. Bürger wollen beispielsweise wissen, wie die Gas-, Strom-, Bus- und Badpreise zustande kommen, warum eine Buslinie eingestellt wird, wie eine Freifläche entwickelt wird, ob und wie hoch eine kommunale GmbH verschuldet ist. Geheimniskrämerei erzeugt Misstrauen. Demokratie erfordert Transparenz der Entscheidungen. [...] Entscheiden sollen in einer repräsentativen Demokratie die gewählten Bürgervertreter. Aber interessierte Bürger wollen rechtzeitig vor der Entscheidung gehört werden, zu Wort kommen und zumindest die Chance haben, auf die Entscheidungsfindung Einfluss zu nehmen. Sie wollen nicht durch eine bloße Bekanntgabe bereits getroffener Entscheidungen vor vollendete Tatsachen gestellt werden.«
(VG Regensburg, Entscheidung vom 2. Februar 2005, Az.: RN 3 K 04.1408)
Das Gebot der Zukunft lautet also: Mehr Eigenverantwortung für Bürger in einer »aktiven Bürgergesellschaft«. Doch die Fähigkeit Verantwortung zu übernehmen, setzt die Teilhabe an Informationen voraus.
Gestalten Sie den Fortschritt in Bayern, schließen Sie sich den internationalen Standards an und beschließen Sie eine Informationsfreiheits-Satzung!
Wie Sie bei der Beantragung formal korrekt vorgehen können und welchen Satzungstext wir empfehlen, erfahren Sie im Folgenden.
Informationsfreiheit: So funktioniert's
Als BürgermeisterIn oder Gemeinderatsmitglied, aber ebenso als Gemeinde- und Landkreisbürger können Sie anregen und persönlich dazu beitragen, dass Informationsfreiheit in Ihrer Kommune / Ihrem Landkreis zum Gesprächsthema wird. Argumentationsmaterial finden Sie in unserer Informationbroschüre. Es gibt verschiedene Wege, eine entsprechende Satzung auf den Weg zu bringen:
- Der/Die BürgermeisterIn oder ein Gemeinderatsmitglied bringt eine Beschlussvorlage in den Gemeinderat ein, über die im Gemeinderat beraten und abgestimmt wird. (Entsprechendes gilt für den Landkreistag).
- Auf der Bürgerversammlung: Die Gemeindebürger können auf der Bürgerversammlung eine Empfehlung zum Erlass einer Informationsfreiheits-Satzung verabschieden. Hierzu muss einem gestellten Antrag mit einfacher Mehrheit zugestimmt werden. Gemäß Artikel 18 der Gemeindeordnung (GO) müssen Empfehlungen der Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von drei Monaten im Gemeinderat behandelt werden.
- Ein Bürgerbegehren / Bürgerentscheid: Gemeindebürger können (gemäß Artikel 18a der GO) über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen. Bürger können also durch Sammeln von Unterschriften für den Erlass einer Informationsfreiheits-Satzung ein Bürgerbegehren starten. Das gleiche ist (gemäß Artikel 12a der Landkreisordnung) auch auf Landkreisebene möglich.
- Der Bürgerantrag: Gemeindebürger können. gemäß Artikel 18b der Gemeindeordnung oder Art. 12b der Landkreisordnung, beantragen, dass der Gemeinderat eine Informationsfreiheits-Satzung erlässt. Der Antrag muss von mindestens einem Prozent der Gemeindeeinwohner unterschrieben sein. Der Gemeinderat muss den Antrag innerhalb von drei Monaten behandeln.
- Eingabe: Jeder Bürger kann sich (gemäß Artikel 56 Absatz 3 der GO) mit einer Eingabe an den Gemeinderat oder das Landratsamt wenden. Nach Artikel 115 der Bayerischen Verfassung haben alle Bewohner Bayerns das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.
Für alle diese Möglichkeiten schlagen wir Ihnen die Modell-Satzung des Bündnisses vor.
Bekannt machen
Was hilft uns der schönste Antrag wenn keiner davon was weiß. Helfen Sie mit, dass Ihr Antrag auch von den richtigen Leuten richtig verstanden wird.
- suchen Sie zunächst das Gespräch mit den Gemeinderäten und überzeugen sie von der Notwendigkeit einer Informationsfreiheitssatzung. Damit können Sie Unterstützer gewinnen, denn meistens ist ja eine IFS auch im Interesse der Gemeinderäte selbst.
- bilden sie ein lokales Bündnis: andere Organisationen wie Bund Naturschutz, Sozialverbände oder Bürgerinitiativen, aber auch Ortsverbände und Ratsfraktionen (anderer) Parteien, sind Nutznießer von Informationsfreiheit. Sind Andere im Boot, sieht die Verwaltung, dass Ihr Antrag ein grundsätzlicher Wunsch und kein Einzelanliegen ist. Ein lokales und überparteiliches Bündnis in Augsburg erreichte die Augsburger Satzung in 11 Monaten.
- fragen sie Nachbargemeinden, die bereits eine Informationsfreiheitssatzung eingeführt haben, von deren Erfahrungen zu berichten. So bekommen Sie eine Dritte und erfahrene Meinung einer bekannten Partei.
- Öffentlichkeit schaffen: informieren sie Bürger und Presse über Ihren Antrag und die nächsten Schritte. Informationsfreiheit ist ein Recht für die Öffentlichkeit, daher sollte das Für und Wider auch öffentlich besprochen sein. Vor allem regionale Zeitungen sind oft gute Multiplikatoren.
Bei allen Maßnahmen können sie uns, das Bündnis Informationsfreiheit in Bayern, gern kontaktieren und informieren. Wir können Ihnen bei Fragen helfen, ihre erfolgreiche Pressearbeit weitertragen und hoffentlich am Ende Ihre Gemeinde oder Landkreis als weiteren Punkt auf unserer Informationsfreiheitskarte hinzufügen.