Seit 1. Januar 2006 gibt es ein Bundes-Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgerinnen und Bürgern Einsicht in die Akten der öffentlichen Verwaltung ermöglicht.
Es ist an der Zeit, auch in Bayern ein Recht auf Informationsfreiheit einzuführen. Dafür setzen wir uns ein.
Über die praktische Bedeutung von Informations- und Akteneinsichtsrechten, über die Notwendigkeit eines entsprechenden Gesetzes auf Landesebene sowie über die Möglichkeit, dieses Recht in einer Kommune eigenständig zu verankern, informieren wir hier.
Diese Organisationen haben 2004 die Initiative ins Leben gerufen:
- Transparency International - Deutschland e.V. (TI)
- Mehr Demokratie e.V.
- Humanistische Union e.V., LV Bayern
Inzwischen haben sich dreizehn weitere Organisationen und Parteien dem Bündnis angeschlossen. Jede Organisation hat eigene politischen Ideen aber ein gemeinsames Ziel: Mehr Transparenz in Bayern.
Welche Ziele verfolgt das Aktionsbündnis?
Transparenz staatlichen Handelns und das grundsätzliche Recht der Bürger auf Information und Akteneinsicht sind Grundpfeiler moderner Demokratien. Dieses Recht soll in Bayern eingeführt werden.
Um unser Ziel zu erreichen, haben wir verschiedene Wege eingeschlagen: .
- Vorlage eines Gesetzentwurfs für ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz (BayIFG)
- Propagierung unserer Idee, wonach Gemeinden/Städte/Landkreise selbst eine Satzung für Informationsfreiheit im eigenen Wirkungsbereich einführen. Dies ist sowohl über einen Ratsbeschluss oder einen Bürgerentscheid möglich. Dazu haben wir eine Mustersatzung vorgelegt. Bis Frühjahr 2017 haben 80 bayerische Kommunen eine Informationsfreiheits-Satzung erlassen.
Wenn sie selbst für ein Informationsfreiheitssatzung aktiv werden wollen, können sie uns gern kontaktieren und informieren. Wir helfen gern bei Fragen und tragen Ihre Pressearbeit weiter.