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Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags Neumarkt enttäuscht

Die Initiative des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) zur Einführung von kommunalen Informationsfreiheitssatzungen geht in die nächste Runde: Der Kreisverband des Bayerischen Gemeindetages hat nach gut drei Monaten Ausarbeitungszeit eine eigene Mustersatzung vorgelegt. Mehrere Gemeinden des Landkreises wollen nun eine Informationsfreiheitssatzung einführen.

Leider gewährt diese Satzung nur einen eingeschränkten Informationsanspruch. Damit bleibt sie hinter dem Stand der Mustersatzung des BJV und vieler gültigen Satzungen zurück.

Die wesentlichen Kritikpunkte sind:

  • Nur Gemeindeangehörigen haben Anspruch auf Informationen.
  • Vermisst wird die Selbstverpflichtung zur Veröffentlichung aller Informationen von öffentlichem Interesse auf der Internetseite der Kommune.
  • Eine Beschränkung des Informationsanspruchs soll auch stattfinden, wenn dies mit Blick auf das "Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner"angezeigt sei. Diese Art von "Gummiparagrafen" eröffnen eine relativ einfache Abwehr von Auskunftsbegehren.
  • Für "Amtshandlungen" und Auslagen sollen Gebühren nach der jeweils gültigen Kostensatzung der Gemeinde erhoben werden. Eine Kostenfreiheit für einfache Auskünfte besteht nicht.

Einziger Lichblick: Für ein Auskunftsbegehren muss weder ein rechtliches Interesse nachgewiesen oder eine Begründung angegeben werden.

Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Seite des Bayerischen Journalistenverbandes Neumarkt.