Kürzlich hat der Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes, Dr. Peter Schaar, seinen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2010 und 2011 vorgelegt. Darin wird kritisch angemerkt, dass es nach wie vor fünf Bundesländer gibt, in denen die Akten der Landes- und Kommunalverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger weitgehend verschlossen sind.
Schaar erwähnt dabei auch, dass es in Bayern immerhin kommunale Informationsfreiheits-Satzungen gibt, die sich immer weiter ausbreiten und bezeichnet dies als „Lichtblick“. Gleichzeitig stellt er jedoch fest, dass solche Satzungen nur „Behelfslösungen“ darstellen, „die aufgrund ihrer sachlichen und lokalen Begrenztheit das Fehlen von Landesgesetzen zur Informationsfreiheit nicht kompensieren können.“ Das trifft natürlich zu. Jedoch verfolgt die Einführung von Satzungen aus unserer Sicht gar nicht das Ziel, ein Landesgesetz zu kompensieren, als vielmehr ein solches zu forcieren. Wenn immer mehr Kommunen sich auf diese Weise selbst verpflichten, Daten offen zu legen, muss die Staatsregierung sich fragen lassen, wie lange sie ihre Verweigerungshaltung und ihre Geheimhaltungspolitik in Bezug auf die Akten der Landesbehörden aufrecht erhalten will. Deshalb werden wir uns auch weiter dafür einsetzen, dass es in Bayern an vielen Orten endlich Licht werde.
Ein Einzelnen behandelt der Newsletter folgende Themen:
- Beitrag zu Informationsfreiheits-Satzungen in den „Bayerischen Verwaltungsblättern“ erschienen
- Neue Informationsfreiheits-Satzungen in Kraft getreten: Oberbayern prescht voran: im Landkreis Starnberg, in Gröbenzell, in Poing, in Gauting.
- Positive Beschlüsse
Im Landkreis Freising (Oberbayern), in der Stadt Moosburg (Oberbayern). - Anträge
In Aschaffenburg (Unterfranken) - Auch außerhalb Bayerns tut sich was: Neues aus Niedersachsen, Hessen und Sachsen (Braunschweig, Edewecht, Wiesbaden, Frankfurt am Main, Leipzig)
- Vorstoß zur E-Demokratie im Bayerischen Landtag gescheitert
- „Gläserner Landrat“
- Grüne Initiative für ein Informationszugangsgrundrecht
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