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Planegg: Verwaltung dokumentiert Anfragen

Eine Informationsfreiheitssatzung für Planegg ist nun doch weiter im Gespräch.

Die Verwaltung soll in den nächsten zwölf Monaten ermitteln, ob Bedarf für eine entsprechende kommunale Richtlinie zur Erteilung von Auskünften an Bürger besteht. „Es wird jede Abteilung angewiesen festzuhalten, wie viele und welche Anfragen es gibt“, sagt Daniela Schmidt, im Planegger Rathaus zuständig für Rechtsangelegenheiten. Erst hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates gegen einen FDP-Antrag ausgesprochen, in dem die Einführung einer „Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde“ gefordert wurde (wir berichteten). Der Gemeinderat bestätigte den Ausschuss allerdings nicht. Stattdessen erging auf Antrag von Gemeinderatsmitglied Thomas Roy (SPD) an die Verwaltung der Auftrag, ein Jahr alle Auskunftswünsche von Bürgerseite zu dokumentieren.

Eine solche Satzung, wie sie in anderen bayerischen Gemeinden bereits existiert, garantiert Bürgern, dass die Gemeinde ihnen alle Informationen aus ihrem Aufgabenbereich zugänglich machen muss, sofern nicht laufende Verfahren, Geschäftsgeheimnisse oder Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Bisher entscheidet die Planegger Verwaltung im Einzelfall und nach eigenem Ermessen, welche Auskünfte sie erteilt. Diese Praxis wird vorerst beibehalten.