Bekanntermaßen liegt Dresden nicht in Bayern. Und doch berichten wir gerne, dass der Rat der Stadt kürzlich eine bemerkenswerte Entscheidung pro Informationsfreiheit getroffen hat. Bemerkenswert nicht nur, weil die sächsische Landeshauptstadt dem Beispiel bayerischer Kommunen folgt und eine Informationsfreiheits-Satzung ausarbeiten wird. Bemerkenswert auch, weil der Rat darüber hinausgehend die Oberbürgermeisterin beauftragt hat, zu prüfen, in welchen Bereichen und mit welchen Mitteln der Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger durch eine aktive Informationspflicht seitens der Verwaltung ergänzt werden kann. Bemerkenswert schließlich auch deshalb, weil die Entscheidung des Rates gegen die vorangegangene ablehnende Haltung des Verwaltungs-Ausschusses erfolgte.
Von Anfang an hat sich das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern dafür ausgesprochen, die Veröffentlichungspflichten der Verwaltung (Stichwort Offenes Regierungshandeln) zu betonen. Unsere neue, aktualisierte Modell-Satzung rückt die aktive Offenlegung von Informationen in den Vordergrund und konkretisiert auch, um welche Informationen es sich dabei vor allem handelt. Eine weitere Neuerung in der Satzung ist die Einsetzung eines gemeindlichen Informationsfreiheitsbeauftragten, an den die Bürgerinnen und Bürger sich rat- und hilfesuchend wenden können. Für Kritik und Anregungen danken wir Professor Christian Schrader (FH Fulda).
Ein Einzelnen behandelt der Newsletter folgende Themen:
- Neue Modell-Satzung des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern
- Schon gewusst? Auch Bürger können Informationsfreiheit beantragen
- Praktisch: Formular für Informations-Anfragen
- Landeshauptstädte entdecken Informationsfreiheit
- Niedersachsen holt auf
- Bayern: Verwaltungsgericht bestätigt Auskunftspflicht von Kommunen gegenüber der Presse
- Was bringt ein Informations- und Akteneinsichtsrecht für jedermann?
- Würzburg: Wer fragt nach?
- Handreichung für Kommunen: „Kommunales Ortsrecht“ führt Informationsfreiheits-Satzung auf