Andreas Ströhle (Piraten), Referent für Bürgerbeteiligung, war erfolgreich und hat den Stadtrat von seiner modernen Informationspolitik überzeugt. Seit 1. November 2017 hat Fürstenfeldbruck eine Informationsfreiheitssatzung.
Sie entspricht so ziemlich 1:1 der modernen Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern (Stand Mai 2017).
Der Zugang zu den Informationen ist voraussetzungslos. Leider wir er nur Fürstenfeldbrucker BürgerInnen gewährt.
Als eine der ersten neuen Satzungen enthält die Brucker Satzung eine Veröffentlichungs-Pflicht( Transparenz-Pflicht) (§3). Damit soll erreicht werden, dass die Kommune so weit wie möglich alle Informationen von öffentlichem Interesse, einschließlich Informationen ihrer Einrichtungen auf ihrer Internetseite von sich aus veröffentlicht.
Neu ist auch das Amt eine Informationsfreiheitsbeauftragten oder eines Informationsfreiheitsbeauftragten. An die Informationsfreiheitsbeauftragte oder den Informationsfreiheitsbeauftragten kann sich jede Person wenden, die der Ansicht ist, dass ihre von der Satzung gewährten Rechte nicht oder nicht vollständig beachtet worden sind.
Falls für eine Auskunft Kosten entstehen, ist die Antragstellerin oder der Antragsteller die Höhe der Kosten vorab hinzuweisen. Mündlich, telefonisch und digital erteilte Auskünfte sowie die Einsicht in Akten sind kostenfrei.
Die Satzung ist am 1. November 2017 in Kraft getreten und hier einsehbar.IFS_Fuerstenfeldbruck