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Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz:
Umsetzung soll bis zu fünf Jahre dauern

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat heute den neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Auf Vorschlag der Regierungsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stand Professor Dieter Kugelmann zur Wahl. Seine Wahl erfolgte ohne Aussprache, die CDU stimmte nicht für Kugelmann.

In der Plenarsitzung fand auch die Erste Beratung zum neuen Landestransparenzgesetz statt. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Pia Schellhammer sagte, es sei „ein glücklicher Zusammenhang“, dass am Tag der Wahl von Kugelmann auch das Transparenzgesetz in den Landtag eingebracht worden ist. Als Informationsfreiheitsbeauftragter habe er die Aufgabe, die Umsetzung des Transparenzgesetzes zu begleiten und sich bei widerstreitenden Interessen für die Belange der Öffentlichkeit einzusetzen. Kugelmann tritt sein Amt zum 1. Oktober an.

Das Transparenzgesetz soll das geltende Informationsfreiheitsgesetz von Rheinland-Pfalz ersetzen und integriert Regelungen zum Zugang zu Umweltinformationen. Nach Vorliegen des aktuellen Gesetzentwurfs der Landesregierung stellt sich nun die Frage, welche konkreten Folgen die Bürgerbeteiligung gehabt hat. Zahlreiche Anregungen seien in den Gesetzestext eingeflossen, versichert Ministerpräsidenten Malu Dreyer.

Allerdings bleiben Städte und Gemeinden von einer aktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen, obwohl im Beteiligungsprozess wie in fachlichen Stellungnahmen deutlich wurde, dass das Interesse an Informationen sich vorrangig auf die kommunale Ebene bezieht.

Was den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" betrifft, so ist laut Gesetzentwurf der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, auch die Veröffentlichung auf der geplanten Transparenzplattform hat in diesem Fall zu unterbleiben. Vorgesehene Einschränkungen beim Informationszugang (etwa im Hochschulbereich, bei Sparkassen, im Kammerwesen oder beim Landesrechnungshof), die von verschiedener Seite kritisiert worden waren, sind auch im aktuellen Entwurf geblieben.

Innerhalb von zwei Jahren soll die Umsetzung aller Transparenzpflichten durch die obersten Landesbehörden erfolgen, die Veröffentlichungspflichten für Verträge, Gutachten oder Zwendungen innerhalb von drei Jahren. Für die oberen und unteren Landesbehörden soll die vollständige Funktionsfähigkeit innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gewährleistet werden, heißt es im Gesetz.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung: >>> 5173-16