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Landeshauptstadt München: Informationsfreiheitssatzung gilt künftig auch für städtische Beteiligungsgesellschaften

Lang hat's gedauert (siehe Erweiterte Informationsfreiheit soll demnächst kommen), nun ist es soweit: Der Verwaltungs- und Personalausschuss des Münchner Stadtrats hat heute eine Ausweitung der Informationsfreiheitssatzung auch auf städtische Beteiligungsgesellschaften beschlossen.

Bündnis 90/Die Grünen und Rosa Liste hatten Ende 2013 den Antrag gestellt, die Informationsfreiheitssatzung so zu erweitern, dass zum einen jede Person (nicht nur Münchner und Münchnerinnen) Zugang zu Informationen haben. Statt "Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Landeshauptstadt München" wird es zukünftig heißen: Jede natürliche und juristische Person hat Anspruch auf freien Zugang zu den Informationen.

Zum anderen auch sind zukünftig auch Beteiligungsunternehmen, die zu 100 Prozent der Landeshauptstadt München gehören, auskunftspflichtig.

Die betroffenen Gesellschaften, die zuvor Stellung nehmen konnten, sehen die neuen Regelungen zumeist als rechtlich zulässig an. Lediglich die Olympiapark München GmbH erachtet eine Auskunftspflicht  wegen möglicher Verstöße gegen die Treuepflicht der Gesellschafterin gegenüber der Gesellschaft als generell unzulässig. Einige Gesellschaften zweifeln allerdings daran, ob die geplante Änderung zweckmäßig sei. Zum Teil befürchten die Gesellschaften einen erheblichen Arbeitsaufwand und damit verbundenen Kosten. Die geltende Antwortfrist von einem Monat wird übereinstimmend als zu kurz angesehen - den Gesellschaften soll deshalb eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten eingeräumt werden.

Die Änderungen können im Einzelnen hier nachvollzogen werden: Informationsfreiheitssatzung mit Änderungen

In der kommenden Stadtratssitzung am 1. Juli erhalten die heute beschlossenen Änderungen ihre formelle Bestätigung.