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Informationsfreiheit: Nichts Neues unterm weißblauen Himmel –
Neues Gesetz der Bayerischen Staatsregierung lässt beim Auskunftsrecht für Bürger alles beim Alten

Zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung über die elektronische Verwaltung in Bayern findet am Dienstag dieser Woche im Plenum des Bayerischen Landtags die erste Lesung statt. Durch den Ausbau des E-Governments kann nach Ansicht der Staatsregierung die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung erhöht und ein wesentlicher Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau geleistet werden. „Für Bürger und Unternehmen kann der Zugriff auf öffentliche Dienste und Verfahren erleichtert werden", heißt es im Vorblatt des Gesetzes. Ganz bewusst bleibt hier der erleichterte Zugang zu Informationen jedoch ausgespart.

Das neue Gesetz wird auch für Kommunen gelten, jedoch nur eingeschränkt. So sieht das Gesetz insbesondere keine Verpflichtung der Kommunen zur elektronischen Bereitstellung von Behördeninformationen und zur elektronischen Akten- oder Registerführung vor. Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte für Bürger im Sinne eines Informationsfreiheitsgesetzes oder eines Transparenzgesetzes bleiben damit explizit ausgespart.

Vorgesehen ist zwar eine Ergänzung des Bayerischen Datenschutzgesetzes um einen neuen Artikel mit dem Titel „Recht auf Auskunft". Der Artikel besagt, dass jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Akten öffentlicher Stellen hat - soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft gemacht wird. Der Rest des Artikels besteht aus weiteren Einschränkungen und Ausnahmen dieses „Auskunftsrechts", für das im Übrigen Kosten erhoben werden sollen.

Dass sich die Bayerische Staatsregierung mit dieser neuen Regelung keinen Millimeter in Richtung eines Bürgerrechts auf Verwaltungsinformation bewegt, stellt die Erläuterung zum Gesetz selbst klar: „Die geplante Regelung eines allgemeinen Auskunftsrechts stellt lediglich eine Kodifizierung des schon heute geltenden ... Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung dar." Nachdem Niedersachsen und Baden-Württemberg ihren Entschluss, ein Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, kürzlich bekräftigt haben, wird Bayern wird damit auf absehbare Zeit zu einem absoluten Schlusslicht in Sachen Verwaltungstransparenz in Deutschland werden.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen versucht, hier mit einem sogenannten Transparenzgesetz gegenzusteuern. Ihr aktuell in den Landtag eingebrachter Entwurf für ein Bayerisches Transparenzgesetz wird morgen zusammen mit dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung in erster Lesung behandelt.

Dieser neuerliche Gesetzentwurf ist weitesgehend identisch mit dem, den die Grünen bereits im Juni 2013 in den Landtag eingebracht hatten, damals unter der Bezeichnung „Verwaltungsöffentlichkeitsgesetz". Die Bezeichnung war seinerzeit gewählt worden, um Begriffsverwirrungen zu vermeiden, nachdem in Nordrhein-Westfalen schon seit 2009 ein Transparenzgesetz gilt, in dem es jedoch um die Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen und die Offenlegung von Vergütungen geht. Doch egal, wie es heißt: Solange die Machtverhältnisse in Bayern so sind wie sind, hat ein Gesetz, das die Verwaltung auf Öffentlichkeit und Transparenz verpflichtet, keine Chance, Wirklichkeit zu werden.