Seit unserem letzten Newsletter im Juni hat es wieder eine Reihe Kommunen gegeben, die eine Informationsfreiheits-Satzung verabschiedet haben (oder den Beschluss gefasst haben, sich eine zu geben). 34 Kommunen von 2000 – das klingt zunächst nicht nach viel. Jedoch: Rechnet man es auf die Gesamtzahl aller Einwohner beziehungsweise Wahlberechtigten in Bayern um, so sind es mittlerweile rund 24 Prozent, also fast ein Viertel der Menschen, die sich eines über das „normale“ bayerische Maß entscheidend hinausgehenden Auskunfts- und Einsichtsrechts erfreuen dürfen.
Allerdings... was hilft das schönste Informationsrecht, wenn die Bürgerinnen und Bürger vor Ort nichts von seiner Einführung erfahren, also gar nicht wissen, dass sie dieses Recht besitzen und es folglich auch nicht in Anspruch nehmen können? Immer wieder ist zu beobachten, dass eine Kommune eine Informationsfreiheits-Satzung zwar beschließt, anschließend aber rein gar nichts dafür tut, um ihre BürgerInnen darüber zu informieren und über ihre Rechte aufzuklären! Die Bekanntmachung im Amtsblatt ist zwar Voraussetzung dafür, dass eine Satzung in Kraft tritt, aber das reicht natürlich nicht aus, um etwas Neues in der Öffentlichkeit wirklich bekannt zu machen. Unverzichtbar wäre eine aktive Informationspolitik, die BürgerInnen ihre Handlungsmöglichkeiten erklärt und sie ermuntert, sich für das Geschehen im Rathaus näher zu interessieren und Fragen zu stellen.
Warum die Kommunalpolitik sich hier so zurückhält, kann man nur vermuten. Möglicherweise fürchtet die Verwaltung einen zunehmenden Arbeitsaufwand. Oder hält man sich mit der Bekanntgabe der Nachricht zurück, um anschließend bequem schlussfolgern zu können „Wie man sieht, interessieren sich die Bürger gar nicht für Informationsfreiheit?“ Sollte die Politik gar Angst haben vor den BürgerInnen und ihren Fragen?
Ein Einzelnen behandelt der Newsletter folgende Themen:
- Informationsbroschüre Bündnis Informationsfreiheit für Bayern: Neuausgabe 4 erschienen
- Neues aus bayerischen Kommunen
- Erste Informationsfreiheits-Satzung in Niedersachsen beschlossen
- Erfreuliche Entwicklung: Akteneinsicht für bayerische Stadträte
- Hintergrund: Kurswechsel – Bayerische Staatsregierung hält ein allgemeines Akteneinsicht für Stadt-/Gemeinderäte nicht mehr für rechtlich unzulässig
- Bedenkliche Entwicklung: Staatsregierung stoppt Digitalisierung