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Freilassing stärkt Informationsrechte der Stadträte

Zu einer Informationsfreiheits-Satzung wie in Laufen (Gradraus berichtete) konnte sich der Stadtrat in Freilassing nicht entschließen – ein entsprechender Antrag der Grünen hat im Juni keine Mehrheit gefunden. Doch einen Fortschritt bei demokratischen Rechten gibt es auch hier – wenn auch nicht für alle: Es wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, und demzufolge haben künftig zumindest die Mit-glieder des Stadtrates ein generelles Recht auf Akteneinsicht. 

Erstaunlich: In Bayern haben nicht einmal Gemeinderäte ein gesetzlich fixiertes Informationsrecht gegenüber der Verwaltung. In der Vergangenheit hat die Staatsregierung stets betont, es sei rechtlich nicht zulässig, dass die Geschäftsordnung einer Kommune ihren Stadt- oder Gemeinderäten die Möglichkeit zur Einsicht in Unterlagen ermöglicht. Besonders paradox ist, dass es für Kreisräte diesen Auskunftsanspruch durchaus gibt, warum also nicht für Gemeinde- und Bezirksräte? Jetzt hat die Politik einen Kurswechsel vollzogen, und zukünftig gilt: Ob ein Ratsmitglied das Recht auf Akteneinsicht hat, ist Sache der jeweiligen Kommune. 

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