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Niedersachsen Woanders

Landkreis Wesermarsch führt
zum 1. Juli Informationsfreiheit ein

Zum 1. Juli 2013 tritt im Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) eine Informationsfreiheits-Satzung in Kraft. Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hatten den entsprechenden Antrag gestellt, im März erfolgte der Beschluss. Unter dem Titel „Prinzip der maximalen Öffentlichkeit“ berichtete der Weser Kurier im März darüber und merkt an: „Offen ist, was passiert, wenn ein Einwohner Rastedes oder Bookholzbergs Informationen zu bestimmten Vorgängen in der benachbarten Wesermarsch begehrt, die jemand aus Jade oder Harmenhausen problemlos erhalten würde. Einen Anspruch darauf hat der Bookzolzberger laut Satzung nicht. Dass er sie nicht bekommen darf, steht allerdings auch nicht drin.“

Weiter schreibt der Weser Kurier: „Geregelt ist dagegen, dass ein betroffenes Unternehmen ausdrücklich zustimmen muss, bevor Unterlagen herausgegeben werden, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens enthalten. Diese Regelung gilt übrigens auch für 'wirtschaftliche Einrichtungen', die dem Landkreis selbst gehören, wie die Wirtschaftsförderung oder die Abfallwirtschaft. Enthalten angeforderten Akten personenbezogene Daten Dritter, muss dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden, bevor eine Entscheidung über den Zugang zu diesen Informationen ergeht.“

Das „Prinzip der maximalen Öffentlichkeit“ besagt, dass der Kreis sich verpflichtet, „eine frühestmögliche elektronische Veröffentlichung aller den Entscheidungsprozessen des Kreistages zugrunde liegenden Informationen zu ermöglichen.“ Die Satzung ist zunächst bis zum 31.12.2014 befristet, dann muss darüber entschieden werden, ob die Satzung beibehalten werden soll; andernfalls tritt sie wieder außer Kraft.

Link zum Artikel im Weser Kurier: http://www.weser-kurier.de/region/wesermarsch_artikel,-Prinzip-der-maximalen-Oeffentlichkeit-_arid,533181.html