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In Lingen gilt seit 1. März eine Informationsfreiheits-Satzung

Im niedersächsischen Lingen (Ems) ist zum 1. März 2013 eine Informationsfreiheits-Satzung in Kraft getreten. Sie wurde von der „Bürgernahen“-Fraktion beantragt und einstimmig beschlossen. Auf der Webseite der Stadt heißt es dazu:

Ratssitzung vom 14. Februar 2013
Stadtrat beschließt Erlass einer Informationsfreiheitssatzung für Lingen

„(...) Ziel dieser neuen Satzung ist es, die Informations- und Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und mehr Transparenz in Entscheidungsprozessen zu schaffen. So sollen Interessierte künftig einen unbürokratischeren und leichteren Zugang zu Informationen aus der Stadtverwaltung – beispielsweise zu Gutachten oder Ausschussunterlagen – erhalten.

Konnten bislang nur direkt Betroffene oder Personen, die ein berechtigtes Interesse an einer Angelegenheit nachweisen konnten, Informationen einfordern, ist es nun jedem Lingener möglich, in Akteninhalte Einsicht zu nehmen und sich zu informieren. Entsprechende Anträge müssen schriftlich, mündlich oder per E-Mail an die Fachbereiche gestellt werden. Es können jedoch keine Informationen zur Verfügung gestellt werden, die dem Schutz öffentlicher Belange oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterliegen sowie personenbezogene Daten betreffen. Die Informationsfreiheitssatzung tritt am 1. März 2013 in Kraft. Dann können Interessierte die Informationsfreiheitssatzung im Detail auch auf der städtischen Internetseite (Rathaus und Bürgerservice > Stadt- und Ortsrecht) nachlesen."

Quelle: http://www.lingen.de/Newsmeldungen/startseiten_meldungen/ratssitzung_vom_14._februar_2013.html

Die Informationsfreiheits-Satzung der Stadt Lingen finden Sie hier: http://www.lingen.de/pdf_files/ortsrecht/ortsrecht_1_informationsfreiheitssatzung.pdf