Leider ist uns in der Version 5 unserer Modell-Informationsfreiheits-Satzung ein redaktioneller Fehler unterlaufen:
Im § 2 Informationsfreiheit heißt es bei Abs. 3 im letzten Satz:
"Ebenso Entscheidungen in Gerichtsverfahren, an denen die Stadt/Gemeinde beteiligt ist sowie alle weiteren Informationen von öffentlichem Interesse unter Wahrung der Grundsätze der §§ 6 bis 9 dieser Satzung."
Im § 9 Trennungsprinzip heißt es :
"Wenn nur Teile des angeforderten Dokuments der Schutzbestimmung der §§ 6 bis 9 unterliegen, werden die übrigen Teile des Dokuments der
Antragstellerin oder dem Antragsteller zugänglich gemacht."
Hier muß es jeweils heißen §§ 5 bis 8 statt §§ 6 bis 9
Wir danken Klaus Kunze für diesen Hinweis und bitten Sie, diesen Fehler zu entschuldigen. Bitte denken Sie auch daran, Ihre Informationsbroschüre(n) entsprechend zu korrigieren.
Die Mustersatzung auf unserer Internetseite wurde inzwischen korrigiert in die Version 5a.