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Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz auch im dritten Anlauf gescheitert

Informationsfreiheits-Bündnis enttäuscht vom Bündnispartner FDP

Die beiden Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz sind am Mittwoch in zweiter Lesung mehrheitlich abgelehnt worden. Damit ist nach 2001 und 2006 auch der dritte Versuch der beiden Fraktionen gescheitert, ein allgemeines Akteneinsichtsrecht für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern zu etablieren, wie es in den meisten Bundesländern üblich ist. Das Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern zeigte sich am enttäuscht von diesem Ergebnis.

Das Gesetz ist an der Mehrheit der Koalition aus CSU und FDP gescheitert. FDP - Generalsekretär Martin Zeil, jetzt bayerischer Wirtschaftsminister, hatte noch im Sommer 2008 einen eigenen Gesetzesentwurf der Liberalen zur Informationsfreiheit angekündigt.
Andreas Fischer, der innen- und rechtspolitische Sprecher der Liberalen im bayerischen Landtag, verteidigte die Haltung seiner Partei. Die FDP wünsche sich ein Informationsfreiheitsgesetz, habe sich jedoch dem Koalitionszwang beugen müssen.

"Man muss sich ernsthaft fragen, warum die FDP im Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern Mitglied ist," so Heike Mayer, Sprecherin des Bündnisses für Informationsfreiheit in Bayern. "Das ist ein eindeutiger Bruch des Wahlversprechens und lässt uns am Engagement der Liberalen für mehr Transparenz in öffentlichen Behörden zweifeln."

Die Landtagsabgeordnete der Grünen Susanna Tausendfreund verwies darauf, dass einige Kommunen in Bayern inzwischen schon längst selbst die Initiative ergriffen hätten und Informationsfreiheit praktizierten, in Form von kommunalen Informationsfreiheits-Satzungen. So können die Bürger bereits in Prien, Pullach und Grasbrunn Einsicht in die Akten der Kommune nehmen.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt, ist es an den Landesparlamenten, den Bürgern des jeweiligen Bundeslandes ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben. Neben dem Bundesgesetz gibt es zur Zeit in 11 Ländern Informationsfreiheitsgesetze. Doch in Bayern, Niedersachsen und Sachsen verweigern die Parlamente ihren Bürgern bisher die Akteneinsicht. Die CSU hält die geltende Rechtslage in Bayern für ausreichend. Einige bayerische Kommunen haben das Heft bereits selbst in die Hand genommen und sich eine eigene Informationsfreiheitssatzung gegeben.

Weitere Informationen zur Informationsfreiheit in Bayern finden Sie unter www.informationsfreiheit.org.

Mehr Demokratie e.V. - Landesverband Bayern
Pressesprecherin
Susanne Socher

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