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Gräfelfing: Fraktion Grüne/Unabhängige Liste will Verwaltung für Bürger transparent machen

Die Fraktion Grüne/Unabhängige Liste beantragt, den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung, die die Gemeinde dazu verpflichtet, die Verwaltungsvorgänge im Rathaus allgemein zugänglich zu machen. Damit werden die Vorgänge in der Verwaltung für jeden Bürger transparent und nachvollziehbar.

Begründung:

Die bayerischen Kommunen sind aufgrund ihrer Satzungshoheit befugt, auf der Grundlage der Bayer. Gemeindeordnung Informationsfreiheitssatzungen für Angelegenheiten ihrer jeweiligen eigenen Wirkungskreise zu erlassen. Ein Informationsfreiheitsgesetz gibt es auf Bundesebene seit 2006 und auf Länderebene in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin. Da es bisher im Freistaat Bayern kein vergleichbares Gesetz (bisher nur beschränkt auf Behörden-Auskünfte zum Umweltschutz) gibt, sollte Gräfelfing wie z.B. Passau und Prien am Chiemsee eine entsprechende Satzung erlassen. Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. Wo Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung fehlen, besteht ein Demokratiedefizit. Dieses gilt es zu beseitigen.

Wo Informationsfreiheit besteht, hat jedermann das Recht auf einen voraussetzungslosen Zugang zu den Informationen, die in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. "Voraussetzungslos" heißt: Der Antragsteller muss nicht nachweisen, dass er an der Akteneinsicht ein "rechtliches Interesse" hat (an diese Voraussetzung ist das geltende Akteneinsichtsrecht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz geknüpft). Der Antrag auf Akteneinsicht muss überhaupt nicht begründet werden; jedermann hat das Recht dazu.

"Voraussetzungslos" bedeutet allerdings nicht "bedingungslos". Ein Informationsfreiheitsgesetz steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze, wie etwa dem Datenschutz. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Strafverfolgung oder der öffentlichen Sicherheit.

Bekannte Einwände wie die Gefahr von Missbrauch oder Veröffentlichung von vertraulichen Informationen sind nicht nur durch die Praxis in den oben erwähnten Bundesländern widerlegt, es stehen hier ja auch gesetzliche Regelungen entgegen. Die Kosten für die Zurverfügungsstellung der Informationen kann die Gemeinde dem Antragsteller berechnen.

Auch der Einwand, die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zur Akteneinsicht seien ausreichend, ist unzutreffend. Diese Regeln stammen aus dem Verwaltungsrecht, das nur an einem Verfahren persönlich beteiligten Personen Akteneinsicht gewährt. Eine aktive Bürgergesellschaft setzt aber das Interesse und das Engagement der Gemeindebürger an allen Entscheidungen der Gemeindepolitik voraus.

Engagement kann aber nur auf der Basis umfassender Information gedeihen. Es gilt das Prinzip: Was der Bürgermeister weiß, wissen auch die Gemeinderäte. Und was die Gemeinderäte wissen, wissen auch die Bürger. Dieses Prinzip führt zu einem offenen Klima in der Gemeinde und beugt Konflikten vor.

Für die Fraktion GRÜNE/Unabhängige Liste
Dr. Frauke Schwaiblmair
Fraktionsvorsitzende

Nachtrag vom 20. 9. 09:
Der Hauptausschuss des Gemeinderates hat beschlossen, dass künftig Gemeinde-Dokumente wie beispielsweise Bebauungspläne im Internet einsehbar sein sollen. Über eine neue Software werden zunächst aktuelle Beschlüsse und Unterlagen, später auch ältere Akten verfügbar sein.

Flankiert wird diese Maßnahme durch den an die Gemeindeverwaltung erteilten Auftrag, eine Satzung für die Informationsfreiheit aufzusetzen.

Wolfgang Killinger