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Weiden: Informationsfreiheits-Satzung beschlossen

Der Stadtrat verabschiedete am 1.8.11 mit großer Mehrheit die von Bündnis 90/ Die Grünen zuletzt am 22.04.11 beantragte Informationsfreiheits-Satzung für Weiden. Diese Satzung sowie die Verwaltungskostensatzung orientieren sich an den Satzungstexten der Städte München und Regensburg.

Vorgeschichte:

Der  Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.02.2010 wurde im Stadtrat am 22.03.2010 diskutiert. Mit Beschluss Nr. 51 wurde einstimmig entschieden, dass der Erlass einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung bis zu einer Entscheidung des Bayerischen Landtages über den Erlass eines Bayerischen Informationsfreiheitsgesetzes zurückgestellt werden sollte. Der Bayerische Landtag hat am 14.07.10 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Regelung des Zugangs zu Informationen im Freistaat Bayern (Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz – BayIFG) abgelehnt.

Der von Bündnis 90/Die Grünen am 22.04.11 beantragte Zugang zu kommunalen Informationen kann deshalb nur durch den Erlass einer Kommunalen Informationsfreiheitssatzung umgesetzt werden. Inzwischen haben einige kreisfreie bayerische Städte eine solche Satzung erlassen (zuletzt Regensburg, in Kraft treten am 01.05.11). Wegen des fehlenden Landesgesetzes kann  die Informationsfreiheitssatzung nur den Bereich des eigenen Wirkungskreises der Stadt abdecken, z.B. örtliche Kulturpflege, Feuerschutz, örtlicher Verkehr nebst Straßen- und Wegebau, öffentliche Wohlfahrtspflege einschließlich Jugendhilfe (Art. 7 Abs. 1 GO, Art. 57 Abs. 1 GO i. V. m. Art. 83 Abs. 1 BV). In diesem Zusammenhang ist besonders zu beachten, dass Themenbereiche wie etwa das Baurecht, Umweltschutz, Gewerberecht, Lebensmittelüberwachungsrecht, im übertragenen Wirkungskreis liegen und somit von der Satzung nicht erfasst sind.