Lange hat die Verwaltung den Erlass einer Informationsfreiheits-Satzung abgelehnt. Immer mehr Kommunen geben ihren Bürgerinnen und Bürgern ein kostenpflichtiges Auskunftsrecht. In Bayern ist dieses Recht jedoch auf den eigenen Wirkungskreis der Kommune beschränkt, da die Bayerische Staatsregierung bisher noch keine gesetzlichen Grundlagen für den Erlass einer solchen Satzung geschaffen hat. Der Stadtrat hat am 26.7.11 einstimmig die Verwaltung beauftragt, eine Informationsfreiheitssatzung sowie eine Änderungssatzung zur Kostensatzung für die Sitzungsrunde September 2011 zu erstellen.
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