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Transparenzmangel bei Jobcenter – Nur nicht in die Karten schauen lassen

Einige Jobcenter in Baden-Württemberg und Bayern ignorieren das Informationsfreiheitsgesetz. Dagegen will der Erwerbslosenverein Wuppertal nun klagen.

Einigen Jobcentern in Baden-Württemberg und Bayern fällt der transparente Umgang mit ihren Daten offensichtlich schwer. Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles in Wuppertal, wirft ihnen deshalb "Rechtsbruch" vor. Thomé hatte Anfang Juni 135 Jobcenter aus beiden Bundesländern dazu aufgefordert, ihre Verwaltungsanweisungen zu unterschiedlichen kommunalen Leistungen bei Hartz IV zu veröffentlichen.....

Doch etliche Jobcenter wollten ihre Daten nicht öffentlich machen. In Bayern antworteten 58 von 88 angefragten Jobcentern erst gar nicht. Nur elf gaben die Unterlagen vollständig heraus, der Rest tat es teilweise oder erbat sich eine längere Frist. In Baden-Württemberg stellte Thomé 47 Anfragen. 13 Jobcenter übten sich in voller Offenheit, 30 reagierten nicht, der Rest verzögerte oder gab Teile der Daten heraus. Thomé beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) von 2006. Danach hat jeder Bürger einen Anspruch darauf, dass öffentliche Stellen des Bundes ihm Zugang zu Unterlagen gewähren. Egal ob er von einer Sache betroffen ist oder nicht.

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