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Starnberg: Informationsfreiheit einstimmig beschlossen

Im Oktober 2012 war der Stadtrat mit 16:12 Stimmen dem Antrag von Dr. Klaus Rieskamp (Wählergemeinschaft Pro Starnberg) und Eva John (Bündnis Mitte Starnberg) gefolgt, die Verwaltung zu bitten, „eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Starnberg auszuarbeiten." Ein knappes halbes Jahr später, am 18. März 2013, war es dann soweit: Einstimmig hat der Stadtrat die vorgelegte Informationsfreiheits-Satzung beschlossen. Sie wird am 1. Mai 2013 in Kraft treten. Modell gestanden hat der Verwaltung bei der Formulierung die Satzung der Landeshauptstadt München. Auskünfte und Akteneinsicht können von den Einwohnern der Stadt Starnberg angefordert werden. Dies wird nicht kostenlos sein. Welche Gebühren anfallen, regelt die erweiterte Kostensatzung der Stadt. Der Versuch der BMS, hier noch eine bürgerfreundliche Änderung zu erreichen, war vergebens. „Infos gibt’s, aber nur gegen Bares“, titelt der Münchner Merkur dazu in seiner Ausgabe vom 21.3.13. Insgesamt aber ist man zufrieden. „Der 18.3.2013 ist für die Bürgerrechte in Starnberg ein denkwürdiger Tag“ freuen sich die Antragsteller auf ihrer Webseite http://www.wps-starnberg.de/