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Open Data stärkt die Informationsfreiheit

Die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder haben auf ihrer 26. Konferenz in Erfurt eine Entschließung "Open Data stärkt Informationsfreiheit" verabschiedet.

In einer Pressemitteilung heißt es dazu: Die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder sehen "die Weiterentwicklung der bestehenden Informationsfreiheitsrechte um aktive Veröffentlichungspflichten als unerlässlich an. Sie halten zur Umsetzung von Open Data - also der aktiven Bereitstellung öffentlicher Informationen im Internet - eine klare gesetzliche Grundlage für erforderlich und empfehlen in ihrem Positionspapier zur Entschließung "Open Data stärkt die Informationsfreiheit" Eckpunkte für deren Ausgestaltung. Neben klareren Regelungen zu Veröffentlichungen von Daten sollte es einen subjektiven, durchsetzbaren Anspruch auf die Veröffentlichung geben. Öffentlich bereitgestellte Daten dürften darüber hinaus auch nicht durch Verwendungsbeschränkungen blockiert werden. Die Kosten der Verwaltung könnten durch Open Data langfristig reduziert werden. Eine proaktive Bereitstellung von Informationen erspare zudem die Bearbeitung individueller Informationszugangsanträge. "http://www.bfdi.bund.de/IFG/Home/Artikel/26_IFK_Konferenz.html?nn=411766

Unter anderem an die Adresse von Bayern richtet sich die folgende Forderung der Informationsfreiheitsbeauftragten: "Länder, in denen noch keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen existieren, sollten unverzüglich Informationsfreiheitsgesetze mit einem starken Anspruch auf Informationszugang und effektiver Verpflichtung zur proaktiven Veröffentlichung von Daten öffentlicher Stellen sowie zur Einrichtung von Informationsregistern bzw. Open-Data-Portalen beschließen."

Den vollständigen Wortlaut der Entschließung "Open Data stärkt Informationsfreiheit" finden Sie hier >>> hier