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Novelle des Thüringer IFG in Kraft getreten

Trotz Nachbesserungen gibt es viel Kritik.

Am 28.12.2012 ist in Thüringen ein neues Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Im Vorfeld hatten viele der geplanten Neuregelungen bei Sachverständigen und der Zivilgesellschaft massive Kritik ausgelöst. Die kritische Stellungnahme des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern finden Sie hier.

Nur einen Teil der Kritik haben Innenministerium und Landtag in dem neuen Gesetz berücksichtig. So müssen nun die Behörden binnen eines Monats über eine Bürgeranfrage entscheiden. Zuvor war eine Frist von drei Monaten vorgesehen. Darüber hinaus muss die Verweigerung einer Auskunft begründet werden. Im ersten Entwurf hatte eine Nichtbeantwortung der Frage automatisch die Ablehnung bedeutet.

Auch Anfragen von Journalisten sah die Regierungsversion faktisch nicht vor, da jede kommerzielle Nutzung der Informationen ausgeschlossen wurde. Jetzt heißt es in dem Gesetz, dass "die Presse- und Rundfunkfreiheit unberührt" bleibe.

Außerdem kann sich der Datenschutzbeauftragte, der auch für die Informationsansprüche der Bürger zuständig ist, auf seine in der Verfassung garantierte Unabhängigkeit berufen. Dennoch gehen Amtsinhaber Lutz Hasse die Änderungen nicht weit genug. Das Gesetz habe nur "mittlere Güte", sagte der Beauftragte der Thüringer Allgemeinen.

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Das Gesetz selbst kann man hier nachlesen.