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Keine Informationsfreiheit in Bayern: Auskünfte können teuer werden und Auskunftsklagen verlaufen meist erfolglos

Wer in Bayern versucht, sein Recht auf Auskunft vor Gericht einzuklagen, hat wenig Chancen auf Erfolg. Dies geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Thomas Mütze hervor. "Wenn Journalistinnen und Journalisten oder Bürgerinnen und Bürger keine oder aus ihrer Sicht unzureichende Auskünfte von bayerischen Behörden auf ihre Anfragen nach dem Presserecht oder aus anderen normierten Informationsansprüchen (z.B. Bay. UIG) bekommen, beschreiten sie ab und zu den Klageweg", schreibt Mütze und wollte erfahren, wie oft in den vergangenen Jahren solche Auskunfts-Ansprüche gegenüber Regierungen, Ministerien und obersten bayerischen Landesbehörden geltend gemacht wurden.

Nach Auskunft des Innenministeriums wurde dies seit 2011 in 33 Fällen versucht. In den weitaus meisten Fällen, in 25, erfolgte die Klage nach dem bayerischen Umweltinformationsgesetz, dreimal nach dem bayerischen Pressegesetz, zweimal nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), zweimal nach dem Verfassungsschutzgesetz und einmal unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.

Nur in einem einzigen Fall wurde die Klage nicht vollständig abwiesen. Sieben Verfahren sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, und in einem wurde Berufung beantragt, über die noch nicht entschieden ist. Alle anderen Auskunftsersuchen wurden abgelehnt, so die Staatsregierung in ihrer Antwort.

Die Bayerische Staatszeitung greift die Anfrage jetzt in einem Artikel auf. Klagen von Journalisten und Bürgern auf Auskunftsersuchen verliefen in Bayern oft nicht erfolgreich – andere Bundesländer seien transparenter, so die Schlussfolgerung. Der Beitrag berichtet außerdem über eine weitere Anfrage zum Thema von Florian von Brunn (SPD-Abgeordneter), der sich wegen zu hoher Gebühren für Auskunftsersuchen bei Pressestellen erkundigt hatte. "Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks („Kontrovers“) vom 27. April 2016 hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) fast 25.000 Euro an Gebühren für Auskünfte in Sachen Bayern-Ei nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) von Journalisten verlangt", so von Brunn und fragte nach den näheren Umständen.

"Da der Antragsteller über die Gebühren informiert werden müsse, habe das Ministerium dem Journalisten mitgeteilt, dass allein für die Sichtung der Dokumente eine geschätzte Gebühr von 24 750 Euro entstehen würde. Er sei aber darauf hingewiesen worden, dass er seinen Antrag im Rahmen des VIG konkretisieren und dadurch Kosten sparen könne. Eine weniger umfangreiche Auskunft sei im Rahmen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs kostenfrei möglich", gibt die Bayerische Staatszeitung die Antwort des Umweltministeriums auszugsweise wieder. Die vollständigen Fragen und Antworten sind hier nachzulesen: Schriftliche_Anfrage_von_Brunn