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Informationsfreiheitssatzung für Chemnitz beschlossen

Der Stadtrat in Chemnitz hat beschlossen, eine Informationsfreiheitssatzung zu erlassen. Damit ist Chemnitz nach Leipzig und der Landeshauptstadt Dresden die dritte der sächsischen Großstädte, die ein Informations- und Akteneinsichtsrecht für ihre Bürger schafft. Als eines der letzten Bundesländer hat der Freistaat Sachsen noch kein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene, das die Kommunen zur Auskunft gegenüber jedermann verpflichten würde.

Die ursprüngliche Initiative für die kommunale Satzung war von Stadtratsmitglied Toni Rotter von den Piraten ausgegangen, der dafür auch einen eigenen Entwurf vorgelegt hatte; sodann war die Chemnitzer Stadtverwaltung beauftragt worden, einen Entwurf zu erarbeiten, der sich an die Satzung der Stadt Leipzig anlehnt. Das Ergebnis ist eine Satzung, die die Herausgabe von Informationen auf Antrag, aber keine Verpflichtung der Verwaltung vorsieht, Informationen von allgemeinem Interesse von sich aus aktiv im Internet zu veröffentlichen.

Der Satzungstext der Verwaltung lehnt sich nach deren eigener Darstellung an die Mindestinhalte der Satzungen von Leipzig, Dresden, Augsburg sowie Regensburg an. Das Informationsrecht gilt für die Einwohner der Stadt und bezieht sich auf die Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe, hingegen nicht auf die kommunalen Unternehmen der Stadt. Unter anderem sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse generell vom Informationszugang ausgenommen. Die gewünschten Informationen müssen innerhalb eines Monats offengelegt werden, bei umfangreichen Informationen kann es auch zwei Monate dauern. Der Satzungsentwurf war dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur Prüfung vorgelegt worden, der keine Einwände erhob.

Mit der Veröffentlichung der Satzung soll eine Informationsseite auf www.chemnitz.de mit allen wichtigen Informationen zum Antragsverfahren eingerichtet werden.

Zudem sollte die Verwaltung ermitteln, was die Einrichtung eines Informationsregisters für Personal- und Sachkosten bedeuten würde. Hierbei fragte die Verwaltung Erfahrungen der Stadt Hamburg ab, da es in Leipzig und Dresden zwar Informationsfreiheitssatzungen, aber keine Informationsregister gibt. Für die Erstellung des Transparenzportals, das auf der Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes geschaffen wurde, werden dort Kosten in Höhe von rund 5,17 Millionen Euro veranschlagt, hinzu kommen geschätzte Kosten für den jährlichen Betrieb von 1,38 Millionen Euro. Die Chemnitzer Verwaltung geht davon aus, dass die Erstellung eines Informationsregisters einen „erheblichen Aufwand innerhalb der gesamten Stadtverwaltung“ bedeuten und wie in Hamburg ebenfalls zwei Jahre in Anspruch nehmen würde. In der jetzt beschlossenen Satzung wird eine Veröffentlichungspflicht der Verwaltung über ein Online-Portal nicht explizit festgeschrieben. Es heißt dort lediglich: „Der Stadtrat nimmt die Kostenschätzung zur Einrichtung eines Informationsregisters für die Stadt Chemnitz [...] zur Kenntnis.“

Der Beschluss für die Satzung fiel mit 34 Ja-Stimmen, 14 Stadträte stimmten dagegen, zwei enthielten sich.