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In Fürth besteht ab 1. November Informationsfreiheit

Am 26. September 2012 hat der Rat der Stadt Fürth (Mittelfranken) mit zwei Gegenstimmen eine Informationsfreiheits-Satzung erlassen. Vorangegangen war ein Beschluss vom März dieses Jahres, einen Satzungstext zu erarbeiten. Die SPD hatte dieses Vorhaben initiiert. Die jetzt vorgelegte und beschlossene Satzung orientiert sich weitgehend an der Nachbarstadt Nürnberg. Auskunftsberechtigt sind lediglich die Einwohner der Stadt Fürth. Statt der allgemein üblichen vier Wochen ist jedoch eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten für die Verwaltung vorgesehen. Bis zu 500 Euro können für eine Auskunft fällig werden. Eine Besonderheit ist außerdem die Ergänzung eines weiteren Ausschlussgrundes, und zwar wenn ein Rechtsstreit „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht oder anhängig“ ist. Diese Regelung wurde nach Angaben der Stadtverwaltung aufgrund von Erfahrungen mit Auskunftsbegehren nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz hinzugefügt. Die Satzung, die kaum den Eindruck macht, besonders bürgerfreundlich zu sein, tritt am 1. November 2012 unbefristet in Kraft.

Informationsfreiheits-Satzung Fürth

Kosten für Informationsanfragen

nordbayern.de berichtet über den Beschluss: http://www.nordbayern.de/region/fuerth/bald-darf-jeder-in-stadtischen-akten-blattern-1.2401206