„Viele, die in Kommunalparlamenten tätig waren oder sind und der Opposition angehören, kennen das Problem: Mangelnde Information seitens der Verwaltung.“ Das beklagen die Grünen auf Landesebene. Wie man weiß, gilt dies nicht nur für Mandatsträger. Auch viele Bürger, die nicht dem Kommunalparlament und nicht der Opposition angehören, kennen und haben das Problem, dass die Verwaltung in Bayern sich häufig weigert, Informationen herauszugeben.
Die Lösung, die die Grünen aktuell vorschlagen, soll Abhilfe schaffen. Eine Woche nach der Kommunalwahl nehmen die Grünen einen Anlauf, das Auskunftsrecht kommunaler Mandtagsträger zu stärken. Sie haben einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der kommunalen Demokratie“ vorgelegt, der die Informationsrechte von Gemeinden-, Kreis- und Bezirksräten betrifft. Drs. 17/1031
In der parlamentarischen Debatte über ihren Gesetzentwurf führt der kommunalpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Jürgen Mistol Ende März aus: „Mit dieser Initiative wollen wir die Demokratie vor Ort stärken und die Kommunalverfassungen angleichen, denn ein individuelles Auskunftsrecht besteht bislang nur auf Landkreisebene. Weshalb dann nicht auch auf Gemeinde- und Bezirksebene? Zudem wollen wir ein individuelles Akteneinsichtsrecht auf allen drei kommunalen Ebenen verankern. Und drittens wollen wir, dass die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf allen Ebenen neben den Tagesordnungen auch die sitzungsvorbereitenden Unterlagen überlassen werden.“
Das Gesetz würde den Mandatsträgern sicherlich weiterhelfen. Allerdings haben die Grünen anscheinend vergessen, dass sie in ihren Forderungen schon mal weiter waren. So haben sie in der Vergangenheit tatkräftig für eine Informationsfreiheit in Bayern gefochten, die nicht nur oppositionellen Mandatsträgern, sondern generell jedem Bürger und jeder Bürgerin Informations- und Akteneinsichtsrechte garantiert. Und dies auch nicht allein bei Kommunal-, sondern auch gegenüber Landesbehörden.
Vor weniger als einem Jahr, im Juni 2013, haben die Grünen in einem wegweisenden „Verwaltungsöffentlichkeitsgesetz“ die Position vertreten, dass Informationen aus den Rathäusern generell im Internet veröffentlicht werden sollten, sodass sich ein individueller Antrag auf Einsichtnahme im Großen und Ganzen erübrigen würde. Zur Veröffentlichung vorgesehen waren dort in Artikel 3 nach auch „Tagesordnungen öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzungen, sowie deren Anlagen und die sitzungsvorbereitenden Unterlagen, in öffentlicher Sitzung gefasste und mitgeteilte Beschlüsse mit den zugehörigen Verlaufsprotokollen und Anlagen.“ Drs. 16/17522
Die in der vergangenen Legislaturperiode federführende Grünen-Abgeordnete Susanna Tausendfreund hat sich zudem vor Ort für kommunale Informationsfreiheits-Satzungen engagiert, mit denen Informations- und Akteneinsichtsrechte für jedermann in Städten und Gemeinden verankert werden, solange es an einem entsprechenden Landesgesetz fehlt.
Vor diesem Hintergrund stellt die aktuelle parlamentarische Initiative der Grünen einen schmerzlichen Rückschritt dar, indem sie sich darauf beschränkt, Akteneinsichtsrechte – insbesondere in die Tagesordnungen und die sitzungsvorbereitenden Unterlagen – lediglich für Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte zu fordern. Ausgerechnet die Grünen, die laut Wahlprogramm für Direkte Demokratie eintreten wollen und bei den Kommunalwahlen viele Stimmen hinzugewonnen haben, lassen mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf die Bürger in den Kommunen außer Acht und nehmen allein die oppositionellen Kommunalparlamentarier in den Blick.
Bayern ist eines der letzten Bundesländer, in dem es noch immer kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz gibt, welches Landes-, aber auch Kommunalbehörden zur Auskunft gegenüber Bürgern verpflichten würde. So wie es aussieht, wird Bayern in diesem Zustand einer Demokratie aus dem letzten Jahrhundert noch lange bleiben. Wenn der Grünen-Abgeordnete Jürgen Mistol betont: „Im Sinne der Informationsfreiheit müsste ein umfassendes Auskunftsrecht kommunaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ohnehin Ausdruck unseres demokratischen Selbstverständnisses sein“, so ist demgegenüber festzuhalten: Nur wo Informationsrechte für jedermann existieren, kann wirklich von einer starken Demokratie die Rede sein.
Eine Antwort auf „Grüner Gesetzentwurf zur „Stärkung der kommunalen Demokratie“ vergisst die Bürgerinnen und Bürger“
[…] „Transparenz in der Kommunalpolitik“ zurückkomme, hat aktuell zwei Gründe: Erstens hat das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern kritisch einen Gesetzentwurf der Landtags-Grünen zu einer Auskunftspflicht gegenüber kommunalen […]