Im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 30. Oktober 2012 ist nun die "Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Frankfurt am Main (Informationsfreiheitssatzung)" veröffentlicht worden.
Laut Satzungstext ist die kommunale Informationsfreiheits-Satzung bereits am 1.5.2012 in Kraft getreten. Ihre Geltung ist auf zwei Jahre befristet. Da die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt – nur sie haben ein Auskunftsrecht – jedoch erst Ende Oktober durch das Amtsblatt von ihrem Recht offiziell informiert worden sind, ist die Geltungsdauer damit faktisch auf eineinhalb Jahre verkürzt. Daran, ob die Satzung wirklich bürgerfreundlich ist, sind nicht nur deshalb Zweifel erlaubt. Die Stadt kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder die Informationen „in sonstiger Weise zur Verfügung stellen“. Ob der Antragsteller Kopien erhält, entscheidet also nicht er selbst, sondern „die Stadt“. Maßgeblich ist dabei der Kostenfaktor – „es ist „regelmäßig die kostengünstigste Form der Übermittlung zu wählen“. Damit sind Kopien faktisch ausgeschlossen. Trotzdem werden dem Antragsteller Gebühren gemäß Verwaltungskostensatzung in Rechnung gestellt.
Wird ein Informationsantrag abgelehnt, ist die Verwaltung nicht verpflichtet, dies im Einzelnen zu begründen. Der Auskunftsanspruch bezieht sich nicht auf Eigenbetriebe und Stiftungen der Stadt, ebensowenig wie auf kommunale Unternehmen des Privatrechts. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind satzungsgemäß vom Anspruch auf Information ausgeschlossen; nicht in Betracht gezogen wird hierbei, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit womöglich überwiegen kann.
Fazit: Das Land Hessen braucht ein Informationsfreiheitsgesetz, das Landes-und Kommunalbehörden – und damit auch die Stadt Frankfurt – so zur Offenlegung von Informationen verpflichten würde, dass das Recht auf Informationen auch tatsächlich wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die vorliegende Satzung der Stadt Frankfurt bleibt weit hinter den gebotenen Standards zurück.
Der Satzungstext im Wortlaut: Informationsfreiheits-Satzung der Stadt Frankfurt.pdf