In der Gemeinde Pöcking am Starnberger See ist kürzlich eine Informationsfreiheits-Satzung in Kraft getreten. Jeder Einwohner und jede Einwohnerin der Gemeinde hat demnach Anspruch auf freien Zugang zu den Akten der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Information innerhalb eines Monats zugänglich zu machen. Einfache Auskünfte sind gebührenfrei, darüber hinaus werden Kosten entsprechend der geltenden Kostensatzung der Gemeinde erhoben. Es können bis zu 750 Euro fällig werden. Der Satzungstext wurde von der Stadt Starnberg übernommen. Die Satzung gilt unbefristet und hat folgenden Wortlaut: Pöcking Informationsfreiheitssatzung