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Bahn-Informationen: Grüne erzwingen Offenlegung

Erfolgreicher Rechtsstreit zwischen Eisenbahn-Bundesamt und dem bayerischen Landtagsabgeordneten Martin Runge stärkt Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger

Die berüchtigte Hartnäckigkeit des grünen Landtagsabgeordneten Dr. Martin Runge hat sich erneut ausgezahlt: Wie das Verwaltungsgericht Köln bestätigt hat, muss das Eisenbahnbundesamt (EBA) dem wirtschafts- und verkehrspolitischen Sprecher der grünen Landtagsfraktion Einblick in wichtige Unterlagen gewähren. Bundesbehörden seien verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz entsprechende Anfragen zu beantworten und könnten dies nicht mit „unverhältnismäßigem Aufwand“ zurückweisen, betonte das Gericht. „Das ist ein wichtiger Schritt, um die Auskunftsrechte von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und mehr Transparenz über Behördenhandeln herzustellen“, freute sich Martin Runge über seinen juristischen Erfolg.

Hintergrund des Rechtsstreits war eine bereits bis ins Jahr 2006 zurückliegende Anfrage von Martin Runge an das Eisenbahnbundesamt zum Sicherheitskonzept des seinerzeit geplanten Transrapid zum Münchner Flughafen. In einem langwierigen Tauziehen hatte das Eisenbahnbundesamt dem grünen Abgeordneten beschieden, dass er keinen Anspruch auf diese Informationen habe und als Argument zu hohen Arbeitsaufwand für die Behörde ins Feld geführt. Sogar der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte Mitte 2009 die Hinhaltetaktik des Eisenbahnbundesamts formell beanstandet.

Martin Runge zog daraufhin vor Gericht und wurde nun vollumfänglich bestätigt: Der Kölner Richter wies die Argumente des Eisenbahnbundesamts rigoros als „Kappes“ zurück. Das Verhalten des EBA sei schlichtweg rechtswidrig gewesen. Es sei Aufgabe einer Bundesbehörde, ihre Pflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu erfüllen. Der negative Bescheid ist nun zurückgenommen, die Kosten des Verfahrens trägt das EBA.

Martin Runge sieht im Ausgang des Prozesses nicht nur eine Stärkung der Informationsfreiheitsrechte, sondern auch ein klares Signal an die Deutsche Bahn, mehr Transparenz über ihre Projekte und Entscheidungsgrundlagen herzustellen.