Gestern wurden im Rathaus die Anträge auf Erstellung einer städtischen Informationsfreiheitssatzung diskutiert, die ÖDP/FDP/FW und Bündnis 90/Die Grünen beantragt hatten. "Nürnberg soll bayerische Transparenz-Lokomotive werden", so die Hoffnung der Ökodemokraten. "Die Mehrheit im Ausschuss hat sich nun leider für das Dreirad entschieden", zeigt sich ÖDP-Stadtrat Schrollinger enttäuscht über die ablehnende Haltung von SPD und CSU.
Anstelle aktiv dafür zu sorgen, den Zugang zu Informationen so umfassend und leicht wie möglich zu gestalten, verweist die Stadt auf eine bereits bestehende Regelung, die sogenannte Anordnung des Oberbürgermeisters Nr. 5.1.2.(ADON). Diese sei im Vergleich zu der geforderten Informationsfreiheitssatzung angeblich unbürokratisch und effektiver und verbessere die Rechtsstellung der BürgerInnen.
Dies ist jedoch mitnichten der Fall! Die ADON verweist einmal auf die gesetzlichen Vorschriften. Damit ist vor allem § 29 im Verwaltungsverfahrensgesetz gemeint, welcher regelt, nur jenen BürgerInnen Einsichtnahme zu gewähren, die unmittelbar betroffen sind und daher die Informationen zur „Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen“ benötigen. „Wir fordern mit der Informationsfreiheitssatzung jedoch eine klare rechtliche Regelung, die allen BürgerInnen den Zugang zu Informationen ermöglicht, unabhängig von der persönlichen Betroffenheit“, so Achim Mletzko, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von 90/Die Grünen.
