Außer in Bayern fehlt nur in vier Bundesländern noch ein Landes-Informationsfreiheitsgesetz. Obwohl Grüne und SPD Verwaltungstransparenz und Akteneinsichtsrechte für Bürger allenthalben fordern und in ihren Wahlprogrammen ankündigen, tun sie sich schwer, dieses Vorhaben zu verwirklichen, wenn sie dann tatsächlich in Regierungsverantwortung kommen. Das zeigen die Beispiele Baden-Württemberg und Niedersachsen.
Ob es mit einer schwarz-grünen Regierung schneller geht, daran darf gezweifelt werden: Unter dem Titel "Regieren: Fair und transparent" kündigt die neue Koalition von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in Hessen in ihrem Koalitionsvertrag (Seite 104) zwar ein Landes-Informationsfreiheitsgesetz an. Zugleich dämpft sie Hoffnungen, dass dieses Vorhaben schnell umgesetzt wird. Verwaltungshandeln soll offen und transparent gestaltet werden, heißt es. Jedoch: Es sollen dafür zunächst die Erfahrungen mit den Informationsfreiheitsgesetzen anderer Länder und des Bundes ausgewertet werden. Auf gut deutsch - das Projekt wird auf die lange Bank geschoben. Ob es ein darüber hinausgehendes Transparenzgesetz geben wird (mit dem die Verwaltung verpflichtet wäre, Informationen von öffentlichem Interesse online zu veröffentlichen), werde geprüft, heißt es weiter im Koalitionsvertrag. Der Schutz von personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie die schutzwürdigen Interessen des Staates dürfe nicht beeinträchtigt werden.
Tatsache ist: Die Erfahrungen in Bund und Ländern haben längst erwiesen, dass diese Interessen in Informationsfreiheitsgesetzen hinreichend geschützt sind, dass Akteneinsicht als Jedermannsrecht machbar, für die Verwaltung zumutbar und zur Weiterentwicklung der Demokratie unerlässlich ist. Deshalb ist sonnenklar: Wo Informationsrechte für Bürgerinnen und Bürger fehlen, fehlt es schlicht am politischen Willen - und am Mut, dies offen zuzugeben.
Der Koalitionsvertrag ist auf der Webseite der Grünen in Hessen veröffentlicht: http://www.gruene-hessen.de/partei/files/2013/12/Koa-Vertrag-gesamt.pdf