München - Die Journalistin Renate Daum erwirkt vor dem Verwaltungsgerichtshof ein Grundsatzurteil: Die staatliche LfA Förderbank muss zur Schneider-Pleite Auskunft geben. Ausdrücklich betonen die Richter am VGH, dass "überall dort, wo zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben öffentliche Mittel eingesetzt weden, von deren konkreter Verwendung Kenntnis zu erlangen ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht, wird auch ein Informationsbedürfnis der Presse und der Bevölkerung begründet."
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VGH entscheidet für Presse- und Informationsfreiheit
München: Journalistin erwirkt Grundsatzurteil