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Röthenbach an der Pegnitz: Informationsfreiheits-Satzung beschlossen

Der Blick in den Aktenschrank der Behörden: Auch mit einer Informationsfreiheitssatzung, wie sie Röthenbach beschlossen hat, wird er nicht unbedingt einfacher.

Röthenbach hat sie als eine der ersten Kommunen im Nürnberger Land beschlossen, Lauf will sich auch eine zulegen, in Hersbruck war sie schon im Gespräch - eine sogenannte Informationsfreiheitssatzung. Diese gibt den Bürgern einen Anspruch auf die Informationen aus den Akten im Rathaus. Was so schön nach Transparenz klingt, entpuppt sich als nicht einzuhaltendes Versprechen.

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt, liegt es an den Landesparlamenten und Stadträten, ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben. Und das hat Röthenbach nun getan. Jeder Einwohner, heißt es in der Satzung, die einstimmig beschlossen wurde, „hat Anspruch auf freien Zugang“ zu den bei der Stadtverwaltung vorhandenen amtlichen Informationen. Das klingt nach dem transparenten Rathaus.

Auskunft binnen 4 Wochen

Wer seinen Antrag schriftlich oder per E-Mail stellt, dem müssen die Mitarbeiter im Röthenbacher Rathaus künftig im Regelfall binnen vier Wochen Auskunft geben oder sogar Akteneinsicht gewähren. Egal, was da im Einzelfall gefragt wird? Ganz und gar nicht. Die Satzung sieht zahllose Ausnahmen vor.

So sind etwa Informationen, die das Pass- oder Meldewesen betreffen geschützt, weil hierfür der Bund zuständig ist. Ausgenommen sind auch personenbezogene Daten und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Weiterhin geheim bleiben „Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungnahmen, Protokolle vertraulicher Beratungen“ oder solche Informationen, deren Preisgabe „den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess gefährden könnte“.

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