Am 31.5.2011 hat der Gemeinderat einstimmig dem Antrag auf Erlass einer Informationsfreiheits-Satzung zugestimmt. Dieser war von einem Bürger auf der Bürgerversammlung gestellt worden – eine gute Möglichkeit, die öfters genutzt werden sollte. Bedauerlicherweise erstreckt sich der Informationsanspruch laut Satzungsentwurf nur auf die Bürgerinnen und Bürger von Bad Tölz. Erfreulich dagegen, dass auch die kommunalen Unternehmen von der Auskunftspflicht erfasst sind – ein Lichtblick, der durch den vorgesehenen absoluten Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wieder getrübt wird. Die Satzung tritt zum 1.7.2011 unbefristet in Kraft.
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