Begründung:
Die bayerischen Kommunen sind aufgrund ihrer Satzungshoheit befugt, auf der Grundlage der Bayer. Gemeindeordnung Informationsfreiheitssatzungen jeweils für Angelegenheiten ihres eigenen Wirkungskreises zu erlassen. Ein Informationsfreiheitsgesetz gibt es auf Bundesebene seit 2006 und auf Länderebene in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin. Im Freistaat Bayern gibt es kein vergleichbares Gesetz (bisher beschränken sich Behörden-Auskünfte nur auf den Umweltschutz), daher sollte die Gemeinde Ottobrunn, ebenso wie dies in den Gemeinden Pullach i. Isartal, Passau und Prien am Chiemsee geschehen ist, eine Vorreiterrolle einnehmen und eine Informationsfreiheitssatzung beschließen.
Bekannte Einwände, wie die Gefahr von Missbrauch oder Veröffentlichung von vertraulichen Informationen, sind durch die Praxis in den oben erwähnten Bundesländern widerlegt. Außerdem stehen dem auch gesetzliche Regelungen sowie die Einschränkungen der §§7 - 10 des Satzungsentwurfs entgegen. Auch die Befürchtung von mehr Bürokratie und höheren Kosten sind unbegründet. Die Aufgabe des Informationsmanagements könnte beispielsweise dem Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit übertragen werden. Die Kosten für die Bereitstellung der Informationen kann die Gemeinde gemäß §14 des Entwurfes dem Antragsteller berechnen. Hierzu bitten wir, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, einen entsprechenden Gebührenvorschlag kurzfristig zu erstellen und vorzulegen.
Auch der Einwand, die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zur Akteneinsicht seien ausreichend, ist unzutreffend. Diese Regeln stammen aus dem Verwaltungsrecht, das nur den an einem Verfahren persönlich beteiligten Personen Akteneinsicht gewährt. Eine aktive Bürgergesellschaft setzt aber das Interesse und das Engagement der Gemeindebürger an allen Entscheidungen der Gemeindepolitik voraus. Ein solches Engagement kann aber nur auf der Basis umfassender Information gedeihen.
Ein Musterbeispiel, was Transparenz nicht ist, findet sich in unserer Satzung zur Benutzung des Gemeindearchivs in §2 Absatz 1 Satz f, dort heißt es:
Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso ein Bürger, der sich aus welchen Gründen auch immer für die Archivalien interessiert, erst ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen hat. Dies gilt natürlich für alle Bereiche der Kommunalpolitik. Wir sollten den engagierten Bürgerinnen und Bürgern unser Gemeinde keine Steine in den Weg legen sondern dieses Engagement durch Bürgernähe, Bürgerbeteiligung und Transparenz mittels einer offenen Informationspolitik fördern. Sofern andere Satzungen der Gemeinde dem Grundgedanken der Informationsfreiheit entgegenstehen, sind diese abzuändern. Wir bitten hierzu die Verwaltung zu beauftragen, Vorschläge zur Änderung der betroffenen Satzungen zu erarbeiten.
Von einem zustimmenden Beschluss erwarten wir eine Erhöhung der Akzeptanz der politischen Entscheidungen des Gemeinderats und der Handlungen der Gemeindeverwaltung sowie eine weitere Förderung des Bürgerengagements. Zusätzlich wird damit auch Missmanagement und Korruption vorgebeugt.
Es gilt das Prinzip: Was der Bürgermeister weiß, wissen auch die Gemeinderäte. Und was die Gemeinderäte wissen, wissen auch die Bürger. Dieses Prinzip führt zu einem offenen Klima und zu offener Diskussion in der Gemeinde und beugt Konflikten vor. Es sollte auch Teil des Selbstverständnisses unserer Gemeinde sein.
Wir bitten Sie alle deshalb, dem angefügten Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung für unsere Gemeinde Ottobrunn zuzustimmen.
FDP-Fraktion im Gemeinderat der Gemeinde Ottobrunn
Thomas Mc Kie Axel Keller
