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Bayern Newsletter

Newsletter 2/2013 des Bündnis Informationsfreiheit für Bayern


Auch im ablaufenden Jahr haben BürgerInnen und Bürger mehr Transparenz in ihren Rathäusern gefordert, sodass nun nahezu 60 bayerische Kommunen Informationsfreiheits-Satzungen eingeführt haben. Augsburg ist die einzige bayerische Großstadt, die noch keine Informationsfreiheits-Satzung beschlossen hat. Um dies zu ändern, hat sich ein „Bündnis Informationsfreiheit Augsburg” gegründet

Erfreulicherweise wurden in 2013 auch in anderen Bundesländern (insbesondere Hessen und Niedersachsen) in zahlreichen Städten und Gemeinden Informationsrechte für die Bürger eingeführt.

Der Umgang mit Tonbandaufnahmen von Stadtratssitzungen bereitet manchen Gemeinden noch Schwierigkeiten. So hat die Stadt Wunsiedel mit Gerichtshilfe das berechtigte Verlangen eines Stadtrats abgewiesen.

Für das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern

Heike Mayer, Transparency International Deutschland
Wolfgang Killinger, Humanistische Union LV Bayern

Bündnis Informationsfreiheit für Augsburg gegründet

Die Rathauspolitik in Augsburg braucht mehr Transparenz – darüber waren sich auf einem ersten Augsburger Treffen im Oktober 2013 alle Anwesenden einig. Fünf VertreterInnen des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern waren angereist, um über Idee und Hintergründe einer Initiative für Informationsfreiheit speziell in Augsburg zu informieren und trafen auf interessierte und motivierte ZuhörerInnen. Bei einem zweiten Treffen am 2. Dezember wurde das „Bündnis Informationsfreiheit Augsburg” jetzt offiziell gegründet. Gründungsmitglieder sind: Mehr Demokratie e.V. Augsburg, Attac Augsburg, Transparency International Deutschland in Augsburg, Bündnis 90/ Die Grünen Augsburg und die ÖDP Augsburg. Zum Sprecher des Bündnisses wurde Arnold Mielich gewählt.

Gerichtsurteil: Tonbandprotokolle bleiben trotz Informationsfreiheit geheim

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Klage eines Stadtratsmitglieds abgewiesen, der verlangt hatte, eine Tonbandaufnahme einer Ausschusssitzung und einer öffentlichen Sitzung des Stadtrates Wunsiedel anhören zu können. Hintergrund des Streits waren laut einem Bericht der „Frankenpost“ die Kosten für die Dorferneuerung, die von 300.000 auf 900.000 Euro angestiegen waren. www.frankenpost.de/lokal/fichtelgebirge/wunsiedel/Protokolle-bleiben-unter-Verschluss;art2460,2527703

Die Tonbandaufnahmen stammten vom 5. April 2011. Kurz zuvor, am 26. März, war die Informationsfreiheits-Satzung der Stadt Wunsiedel in Kraft getreten. Dies führte jedoch nicht dazu, dass die begehrten Informationen von der Stadtverwaltung offengelegt wurden. In der Urteilsbegründung geht der Richter explizit auf diesen Sachverhalt ein:

„d) Auch aus § 3 der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt ... (Informationsfreiheitssatzung) vom 25.03.2011 – IFS – ergibt sich kein Anspruch des Klägers, die Tonbänder anzuhören. Zwar stellen auch Tonbandaufnahmen nach § 2 IFS Informationen dar, deren Einsichtnahme grundsätzlich jeder Bürger begehren kann, bei den Tonbandaufnahmen handelt es sich - wie bereits oben dargelegt und wie in § 36 Abs. 2 Satz 1 GeschO zutreffend ausgeführt - jedoch um „Hilfsmittel“ für das Anfertigen der Niederschrift.

An dieser Stelle kann offenbleiben, ob die Ablehnung des Zugangs zu den begehrten Informationen bereits auf § 8 Abs. 1 IFS („Der Antrag auf Zugang zu Informationen ist für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer Vorbereitung abzulehnen.“) oder auf § 8 Abs. 2 IFS („Der Antrag kann für Vorentwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen und alsbald vernichtet werden, abgelehnt werden.“) gestützt werden könnte. Das Verhältnis der beiden Absätze zueinander erscheint dem Gericht nicht nachvollziehbar insbesondere scheinen die Regelungen inhaltlich nicht aufeinander abgestimmt zu sein.“

VG Bayreuth, Urteil vom 26. April 2013 (Az. B 5 K 11.594).
Der vollständige Text der Urteilsbegründung ist hier nachzulesen: http://openjur.de/u/632109.html

Neue Satzungen in Bayerns Kommunen:

In Abensberg ist zum 1.3.2013 eine neue Satzung in Kraft getreten. Es handelt sich im Wortlaut um die alte Satzung, die zum 31.3.2013 außer Kraft getreten wäre. Die neue Satzung ist wiederum nur befristet gültig und tritt am 30.4.2014 außer Kraft.

Zum 1. April 2014 ist in Dorfen (Oberbayern) eine Satzung erlassen worden. Antragsteller war hier die Grün-Alternative Liste GAL.
In Starnberg (Oberbayern) war die Wählergemeinschaft Pro Starnberg erfolgreich mit ihrem Antrag – die Satzung ist zum 1. Mai 2013 in Kraft getreten.

Ebenfalls zum 1. Mai hat die Stadt Freising (Oberbayern) eine Satzung erlassen – hier auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Satzung ist befristet bis zum 30.4.2016.

Im oberbayerischen Penzberg ist zum 1. Juli 2013 eine Informationsfreiheits-Satzung in Kraft getreten. Antragsteller waren die Piraten, die Zustimmung im Stadtrat erfolgte laut einem Bericht des Münchner Merkur einstimmig. Auch hier gilt die Satzung zunächst nur befristet (bis 30.6.2015).

In Neubiberg (Oberbayern) wurde auf Initiative zunächst der CSU und dann der Piraten eine Satzung geschaffen. Sie ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten.

In Weilheim (Oberbayern) gab es einen erfolgreichen gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, UWV, FDP und Piraten. Die Satzung dort ist seit 6. August 2013 in Kraft.

Seit 1. September 2013 ist auch in Eichstätt (Oberbayern) eine Satzung in Kraft. Auch sie gilt nur befristet (bis 31.12.2014). Antragsteller war hier die SPD.

Den Wortlaut dieser Satzungen finden Sie auf unserer Webseite unter informationsfreiheit.org/ubersicht/

Satzungen außerhalb Bayerns gab es unter anderem in:

Bassum im Landkreis Diepholz (Niedersachsen). Hier wurde eine Informationsfreiheits-Satzung erlassen, die am 26. Februar 2013 unbefristet in Kraft getreten ist. Die Satzung in der (geänderten) Fassung vom 3.4.2013 finden Sie hier: doku.bassum.de/pdf/satzungen/1/1i.pdf

Im niedersächsischen Lingen (Ems) ist zum 1. März 2013 eine Informationsfreiheits-Satzung in Kraft getreten. Sie wurde von der „Bürgernahen“-Fraktion beantragt und einstimmig beschlossen.

Die Stadt Maintal im Main-Kitzing-Kreis (Hessen) hat ebenfalls im März dieses Jahres eine Informationsfreiheits-Satzung erlassen. Die „Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Maintal (Informationsfreiheitssatzung)“ wurde am 20.03.2013 im Maintal Tagesanzeiger öffentlich bekannt gegeben. Link zur Satzung: www.maintal.de/news/1/194823/nachrichten/194823.html (W und N)

Informationsfreiheit für Hameln in Stadt und Landkreis
Im Juni beschlossen, am 1. Juli 2013 in Kraft getreten: Die Informationsfreiheits-Satzung für den Landkreis Hameln-Pyrmont (Niedersachsen). Initiiert wurde sie von SPD, Grüne und Piraten gemeinsam. Bereits seit November 2012 gibt es eine Satzung für die Stadt Hameln, hier auf Antrag von Piraten und der Linken.

Informationsfreiheits-Satzung Hameln

Informationsfreiheits-Satzung Landkreis Hameln-Pyrmont

Zum 1. Juli 2013 ist im Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) eine Informationsfreiheits-Satzung in Kraft getreten. Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hatten den entsprechenden Antrag gestellt.

Die Aufzählung der Orte in sowie außerhalb von Bayern erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Erfreulicherweise wurden im Laufe des Jahres 2013 gerade auch in anderen Bundesländern (insbesondere Hessen und Niedersachsen) in so vielen Städten und Gemeinden Informationsrechte für die Bürger eingeführt, dass wir gerne zugeben, den Überblick verloren zu haben. Vielleicht wissen Sie eine Kommune, in der es bereits ebenfalls eine kommunale Informationsfreiheits-Satzung gibt und die noch nicht auf unserer Webseite erwähnt ist? Wir freuen uns über Hinweise an ifg-bayern(at)informationsfreiheit.org.