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Bayern

Neues Verbraucherinformationsgesetz tritt zum 1. September 2012 in Kraft

Verbraucherinnen und Verbraucher werden laut Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Zukunft mehr Informationen und schnellere Auskünfte erhalten, die in der Regel kostenfrei sind. Anfragen können sich zukünftig nicht nur auf Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände, sondern auch auf andere Verbraucherprodukte wie etwa Haushaltsgeräte oder Möbel beziehen. Amtliche Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung und Informationen sowie Rechtsverstöße im Bereich Lebens- und Futtermittel durch Grenzwertüberschreitungen sind offen zu legen.

Die novellierte Fassung des Gesetzes bleibt allerdings hinter den Erwartungen zurück. So kritisiert beispielsweise die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag Anne Franke, dass Dienstleistungen wie Finanzprodukte weiterhin ausgeklammert blieben. „Gerade hier aber bestehen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern große Unsicherheiten und der Wunsch nach mehr Transparenz.“

Zwar seien die Behörden in Zukunft verpflichtet, alle Rechtsverstöße bei Grenzwertüberschreitungen zwingend zu veröffentlichen. Bei allen sonstigen Verstößen erfolge die Information erst, wenn bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise schwerwiegende Mängel in der Hygiene, für die ein Bußgeld von mindestens 350 Euro angedroht wird, erfüllt seien.

„Wünschenswert wäre hier eine klare Regelung ohne Ermessensspielraum für die Behörden gewesen“ so Anne Franke. „Außerdem hat das novellierte Gesetz keine Rechtsgrundlage für eine bundeseinheitliche Regelung zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Hygienekontrollen geschaffen. Damit wurde eine wichtige Chance im Verbraucherschutz vertan“.

Das im Juristendeutsch abgefasste, für juristisch nicht vorgebildete Bürger mühsam zu lesende und schwer verständliche „Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation“ im Gesamtwortlaut, so wie es ab 1. September 2012 gültig ist, findet sich auf der Webseite des Verbraucherschutzministeriums in einer nichtamtlichen Fassung unter dem Link: Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation