Ab sofort steht die fünfte Version unserer Modell-Informationsfreiheits-Satzung auf unserer Website zur Verfügung. Die Satzung erhält nun genauere Beschreibungen der zu veröffentlichenden Informationen und des Informationszugangs (§ 2und 3) und schlägt einen kommunalen Informationsfreiheitsbeauftragten vor.
Die Satzung steht zum Download bereit, siehe unten.
Die Satzung steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution 2.0 Germany
Sie dürfen: den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen und Bearbeitungen anfertigen.
Dabei müssen Sie den Namen des "Bündnis Informationsfreiheit für Bayern " nennen.
Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter die dieser Inhalt fällt, mitteilen.
Formulare für Anträge auf Informations-Auskunft und für die Beantragung von Informationsfreiheits-Satzungen sind in Vorbereitung.