Die CSU-Fraktion im Neubiberger Gemeinderat hat am 5. November 2012 zwei Anträge eingereicht: Einen Antrag "auf Erlass einer Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Neubiberg (Informationsfreiheitssatzung)" und einen Antrag auf "Erarbeitung eines Konzeptes zur Umsetzung von Open-Gouvernment-Strukturen" in Neubiberg. Beide Anträge standen am vergangenen Montag (21. Januar 2013) auf der Tagesordnung des Gemeinderats.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Satzungs-Antrag zu behandeln. Der Fraktionsvorsitzende Thomas Pardeller geht davon aus, dass man sich im Februar oder März intensiv mit dem konkreten Inhalt beschäftigen werde. Allgemein bestand Einigkeit darüber, dass Informationsfreiheit ein wichtiges Thema ist. Allerdings gab es auch Stimmen, die Zweifel am Sinn einer Satzung äußerten.
Der vorgelegte Entwurf entspricht der Satzung der Stadt Nürnberg, wird aber von der Gemeindeverwaltung in Neubiberg ergänzt beziehungsweise bearbeitet. Den in der Beratung vorgebrachten Hinweis, dass ohnehin jeder Bürger die Informationen bekäme, die er wünscht, lässt Thomas Pardeller nicht gelten. Gegenüber dem Bündnis Informationsfreiheit für Bayern äußerte er: "Die Informationsfreiheits-Satzung sichert den Bürgerinnen und Bürgern einen gebundenen Anspruch auf Information. Freier Zugang zu Information ist notwendige Voraussetzung für nachhaltiges Engagement und Demokratie."
Auch der zweite Antrag wurde einstimmig angenommen und soll in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden. Allerdings war hier bei der Verwaltung doch eine gewisse Skepsis zu erkennen.
Unterdessen beklagen die Piraten in Neubiberg, dass Bürgermeister Heyland den von ihnen vorgeschlagenen "Runden Tisch" für eine transparente Gemeindeverwaltung abgelehnt habe. In einem Offenen Brief hatten die Piraten eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die der Bürgermeister jedoch offenbar abschlägig beantwortete. Siehe dazu www.piraten-in-neubiberg.de/2013/01/31/bprgermeister-heyland-gemeinderat-braucht-weniger-die-guten-ratschlage-der-burgern/
4 Antworten auf „Neubiberg: CSU beantragt Informationsfreiheits-Satzung“
Der Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung der Neubiberger CSU (http://www.csu-neubiberg.de/site/images/Antraege/antrag%20informationsfreiheitssatzung_anlage.pdf) sichert den Bürgerinnen und Bürgern Neubibergs keinen Anspruch auf Information – nicht einmal einen „gebundenen“.
In „§ 4 Gewährung und Ablehnung des Antrages“, Absatz 1 ist lediglich eine „Kann“-Bestimmung vorgesehen: „Die Gemeinde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen.“
Diese Passage entspricht fast wörtlich der sogenannten „Informationsfreiheitssatzung“ des Bezirkes Oberbayern und folgt damit der Linie der CSU lediglich einen Ermessensspielraum der Behörde vorzusehen und kein Bürgerrecht auf Informationszugang zu verankern. Die CSU hält damit im Ergebnis weiter an ihrem Generalverbot mit Erlaubnisvorbehalt fest. Mit Informationsfreiheit hat das nichts zu tun.
Hallo Perikles,
der § 4 betrifft mE nur die Art und Weise der zur Verfügungstellung. Der Klarheit halber sollte man dies aber entsprechend ändern.
mfG
Hallo Herr Pardeller,
es gibt Formulierungen, die ein Bürgerrecht auf Information verankern. Die IFSs von Ottobrunn, Bad Tölz und vor allem und beispielhaft die IFS von Pullach enthalten solche.
Liebe Grüße
Perikles
[…] von Pullach und Ottobrunn hinzuweisen, die keine “Kann”-Bestimmung enthalten (http://informationsfreiheit.org/neubiberg-csu-beantragt-informationsfreiheits-satzung/). Unser guter Ratschlag an den Gemeinderat: Abschreiben aus anderen Satzungen ist kein Plagiatieren […]