Der CDU-Innenpolitiker Burkhard Lenz zeigte sich nach der Anhörung zum Gesetz zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes und Landesdatenschutzgesetzes sicher, dass der Landtag das Gesetz im Mai beschließen kann.
„Das derzeit geltende Informationsfreiheitsgesetz tritt am 30. Juni 2011 außer Kraft.
Die Anpassung im Landesdatenschutzgesetz dient der Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 9. März 2010. Im Gesetz wird nun eindeutig klargestellt, dass der Datenschutzbeauftragte seine Tätigkeit in völliger Unabhängigkeit wahrnimmt.
Das Gesetz zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes und Landesdatenschutzgesetzes stellt eine der weniger umfangreichen Gesetzesänderungen zum Ende der Legislaturperiode dar. Es wird dazu beitragen, dass die Bürger auch künftig eine klare Rechtsgrundlage für Informationsbegehren haben und die Stellung des Landesdatenschutzbeauftragten noch deutlicher hervorgehoben wird. Der Landtag kann die Regelungen im Mai verabschieden“, so Burkhard Lenz.