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Marktredwitz: Verkehrte Welt

Informationsfreiheits-Satzung ist eher als abschreckendes Beispiel zu bezeichnen

Auf Antrag des Bürgerforums "Pro Marktredwitz" hat der Stadtrat einstimmig eine Informationsfreiheits-Satzung für Marktredwitz beschlossen. Mehr in der Frankenpost…

Die Satzung ist seit 1.4.2011 in Kraft und für zwei Jahre befristet. Erfreulicherweise ist hier ist die Akteneinsicht bzw. Information als Jedermannsrecht ausgestaltet, also nicht nur auf die Gemeindebürger bezogen. Dennoch ist die Satzung eher als abschreckendes Beispiel zu bezeichnen, findet sich darin doch die Formulierung: „Der Antrag ist unter Darlegung eines berechtigten Interesses kurz zu begründen.“ Damit wird eines der wesentliches Merkmale der Informationsfreiheit konterkariert: Ein Antrag auf Information bedarf von Seiten des Antragstellers eben keiner Begründung. begründungspflichtig ist vielmehr umgekehrt die Verwaltung, wenn sie einem Antrag nicht statt gibt.