Kategorien
Kommunen

Kitzingen: Schritt zum gläsernen Rathaus

Satzung schafft Recht auf Akteneinsicht im Rathaus

Was in Prien am Chiemsee und in Pullach bei München möglich ist, wird es bald auch in Kitzingen geben. Die Kitzinger bekommen einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht im Rathaus. Eine Satzung soll "den Zugang zu Informationen aus dem Wirkungskreis der Stadt Kitzingen" regeln und gleichzeitig die dafür fälligen Gebühren festschreiben.

Das hat eine Mehrheit (15 zu zehn Stimmen) am Donnerstag im Stadtrat beschlossen. Damit wird das seit 2006 beim Bund geltende Informationsfreiheitsgesetz lokal umgesetzt. Die Minderheit war zwar auch für diesen Schritt zum gläsernen Rathaus, wollte aber erst die Erfahrungen der beiden Gemeinden Prien und Pullach abwarten. Die haben sich eine solche Satzung gegeben und wollen bis Ende des Jahres testen. Diese Erfahrung wird Kitzingen jetzt selbst machen.
Die Verwaltung und damit Rechtsrätin Susanne Schmöger erhielt den Auftrag, eine entsprechende Satzung vorzulegen.

Für gläsernes Rathaus

Vor allem KIK-Sprecher Klaus Christof, dessen Fraktion den Antrag gestellt hatte, sprach sich für die sofortige Umsetzung des Rechtsanspruchs ein. Gerade in Zeiten, in denen "sich Geheimhaltungstendenzen in Verwaltungen und in der Politik breit machen", sei es notwendig, dem mit einem "gläsernen Rathaus" entgegen zu treten. Die Satzung sei ein Schritt in diese Richtung. Zudem gebe es mit ihr gleiches Recht für alle Bürger. Die seien dann nicht mehr vom "Ermessen der Verwaltung abhängig".

Zum Hintergrund: Der Bund hat für seine Behörden 2006 im Informationsfreiheitsgesetz den Zugang zu Akten geregelt. Viele Bundesländer haben sich der Initiative des Bundes angeschlossen. In Bayern gibt es dieses Gesetz bisher nicht, allerdings soll ein Entwurf demnächst im Landtag behandelt werden. Den Gemeinden hat es der Freistaat freigestellt, den Informationszugang per Satzung zu regeln. Städte wie Prien oder Pullach haben dies getan, Kitzingen wird sich anschließen.

Sturm auf die Verwaltung?

Dass das verbriefte Recht zu Akteneinsicht einen Sturm auf die Verwaltung auslöst, glaubt im Stadtrat offenbar niemand. Einmal gilt das Recht nur für einen ganz beschränkten Teil der Akten (bestimmte Bausachen zum Beispiel). Es gibt jede Menge Bereiche, in die der Zugang nach dem Gesetz per Satzung verweigert werden muss. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse fallen darunter, aber auch alle personenbezogenen Daten und zum Beispiel alles, was die städtischen Töchter wie Stadtbetriebe, Bau GmbH oder auch die Licht-, Kraft- und Wasserwerke angeht.

Auch die Bedenken der Verwaltung, der Anspruch ziehe großen Verwaltungsaufwand und viel Bürokratie nach sich, teilt die Mehrheit nicht. Auch nicht die Meinung des Bayerischen Innenministeriums, das laut Schmöger, für ein Gesetz oder Satzung "keine Notwendigkeit sieht". Dort vertritt man die Meinung, das geltende Recht, das Akteneinsicht bei berechtigtem Interesse möglich mache, reiche aus.

Nicht den Kitzingern. Sie werden eine neue Satzung bekommen und die Erfahrungen werden zeigen, ob sie den Bürgern etwas bringt, oder ob nur ein weiterer Papiertiger geboren wurde.