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Hessen: Neue IFG-Entwürfe in den Landtag eingebracht

In einem dritten Anlauf versuchen B90/Die Grünen und die SPD ein Informationsfreiheitsgesetz für Hessen zu etablieren. Dazu haben sie eigene Gesetzentwürfe vorgelegt.

Wesentlichste Merkmale des Gesetzentwurfes von B90/Die Grünen 18/449 sind:

Allgemeiner Anspruch für Bürgerinnen und Bürger auf

  •  Informationszugang bei öffentlichen Stellen,
  •  Schutz personenbezogener Daten sowie Betriebs- oder  Geschäftsgeheimnissen, 
  •  Gebührenfreiheit bei Einsichtnahme,
  •  Datenschutzbeauftragter als Beauftragter für Informationsfreiheit,
  •  Veröffentlichungspflichten,
  •  zweijährige Berichterstattung an den Landtag über die Anwendung des  Gesetzes,
  •  Evaluierung, Befristung des Gesetzes bis 31. Dezember 2014.

Wesentlichste Merkmale des Gesetzentwurfes der SPD 18/450 sind:

Allgemeiner Anspruch für Bürgerinnen und Bürger auf

  •  Informationszugang bei öffentlichen Stellen,
  •  Schutz geistigen Eigentums sowie von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen,
  •  Gebührenfreiheit bei Einsichtnahme,
  •  Unterstützung des Zugangs zu Informationen,
  •  Datenschutzbeauftragter als Beauftragter für Informationsfreiheit,
  •  Vorlage eines Evaluierungsberichtes nach drei Jahren.