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Informationsfreiheitssatzung in Neubiberg in Kraft getreten

Am 1. Juli 2013 ist in der Gemeinde Neubiberg bei München eine (Informationsfreiheits-Satzung) in Kraft getreten. Der Gemeinderat hatte sie in seiner Sitzung am 10. Juni 2013 einstimmig beschlossen. Sie geht auf einen Dialog der Piraten in Neubiberg mit Gemeinderatsmitgliedern und der Verwaltung seit 2012 und einen Antrag mit Entwurf der CSU im Gemeinderat 2013 zurück. Die Verwaltung hat den Entwurf so umfassend bearbeitet, dass wenige Sätze des CSU-Entwurfes Eingang in die Satzung fanden.

Anspruch der Bürger auf Informationszugang

Bürger haben in Zukunft einen Anspruch auf Zugang behördlicher Informationen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde. Die Neubiberger Satzung übernimmt Passagen der Pullacher Satzung und der Mustersatzung des Bündnisses für Informationsfreiheit. Die Regelungen eröffnen dem einzelnen Bürger sehr weitgehend die Einsicht in Akten, Unterlagen und Informationen aller Art. Die schutzwürdigen Interessen sind gemäß Rechtslage umfassend berücksichtigt. Speziell die Wahrung von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen ist bürgerfreundlich gegeben. Die Möglichkeit einer mitteilungslosen Antragsablehnung, wie sie in der Freisinger Satzung in § 6 (4) vorgesehen ist, wurde nach Intervention der Piraten in Neubiberg aus dem Satzungsentwurf gestrichen.

Keine Veröffentlichungen auf der Web-Site der Gemeinde

Die proaktive Veröffentlichung wichtiger Entscheidungen und Informationen (wie sie die Mustersatzung des Bündnis Informationsfreiheit für Bayern, das im Bayerischen Landtag eingebrachte Verwaltungsöffentlichkeitsgesetz (BayVwÖffG) der Grünen und die Eingabe der Piraten in Neubiberg vorsehen) ist in der Informationsfreiheits-Satzung nicht berücksichtigt. Stattdessen hat der Gemeinderat unter dem Titel „Open Data" einem Konzept der Verwaltung zur Digitalisierung der eigenen Arbeitsprozesse, zur Einführung eines elektronischen Sitzungsdienstes mit zur Verfügung gestellten Tablet-Rechnern für den Gemeinderat und zum nachrichtlichen Inhalt der Gemeinde-Web-Site zugestimmt. Ob das dem auch in der Gemeinderatssitzung geäußerten Wunsch der Bürger nach mehr entscheidungsrelevanten Informationen entspricht, wird in den nächsten Monaten bis zur Kommunalwahl 2014 zu beobachten sein.

Die Neubiberger Satzung finden Sie hier >>> Neubiberg.Informationsfreiheitssatzung